Der Glarner Regierungsrat ist mit der Verlängerung von einzelnen Bestimmungen im COVID-19-Gesetz grundsätzlich einverstanden, wie er in seiner Stellungnahme an die Bundeskanzlei schreibt. Gleichzeitig bemängelt er, dass zurzeit keine klaren Kriterien und Richtwerte bestehen, die für die Einführung und Aufhebung der erweiterten Zertifikatspflicht sprechen. Zudem bestehen auch nach dem Übergang in die Normalisierungsphase Kapazitätseinschränkungen (z. B. für private Veranstaltungen) und der Bund behält sich weitere Kapazitätsbeschränkungen bei grossen Publikumsveranstaltungen vor, obwohl der impfwillige erwachsene Teil der Bevölkerung ausreichend geimpft ist.
Vor diesem Hintergrund beantragt der Kanton Glarus, dass sämtliche Bestimmungen lediglich bis zum 30. April 2022 verlängert werden. So besteht im Hinblick auf die möglichen pandemischen Risiken aufgrund der kälteren Jahreszeit eine ausreichende Rechtssicherheit. Gleichzeitig sollen die noch bestehenden Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben werden. Die Glarner Regierung schlägt sodann vor, das Drei-Phasen-Modell zu überarbeiten und bei den Kantonen in Konsultation zu geben.