Anna Göldi: Regierungsrat sieht keinen Bedarf an wissenschaftlicher Aufarbeitung

Die im Jahr 1782 hingerichtete Anna Göldi wurde im Jahr 2007 durch den Glarner Landrat rehabilitiert. Gleichzeitig entschied sich dieser gegen eine weitere wissenschaftliche Aufarbeitung dieses Justizfalls, der als «letzter Hexenprozess der Schweiz» berühmt wurde. Aus diesem Grund beantragt der Regierungsrat dem Landrat, die Motion «Die Rechtsquellen zum Anna-Göldi-Prozess (1781–1782)» abzulehnen.



Im evangelischen Ratsprotokoll 1781–1782 wird der Prozess gegen Anna Göldi beschrieben • (Foto: cet.)
Im evangelischen Ratsprotokoll 1781–1782 wird der Prozess gegen Anna Göldi beschrieben • (Foto: cet.)

Die von Landrat Roland Goethe und Mitunterzeichnenden eingereichte Motion möchte, dass die handschriftlich verfassten Prozessakten zum Anna-Göldi-Prozess aus dem 18. Jahrhundert von Spezialisten so aufgearbeitet werden, dass sie jederzeit für alle online zugänglich sind. Der Kanton Glarus soll sich mit 250 000 Franken an den Gesamtkosten von 640 000 Franken beteiligen.

Der Regierungsrat verweist in seiner Beurteilung auf die Landratssitzung vom 8. Juni 2007. Diese überwies zwar eine Motion, die den Regierungsrat mit den nötigen Schritten beauftragte, um Anna Göldi vom Vorwurf der «Vergiftung» zu rehabilitieren. Gleichzeitig lehnte der Landrat aber weitere wissenschaftliche Abklärungen deutlich ab. Aus diesem Grund wies der Regierungsrat im April 2020 ein entsprechendes Gesuch an den Kulturfonds ab. Die aktuelle Motion Goethe deckt sich weitgehend mit dem Antrag von 2020; der Regierungsrat hält an seiner Ablehnung fest. 

Die Motion sowie die Stellungnahme des Regierungsrates sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.