Anpassung der Altersgrenze bei Ämtern geht in die Vernehmlassung

Eine Motion der Landratskommission Recht, Sicherheit und Justiz fordert die Aufhebung der Höchstaltersgrenze für öffentliche Ämter. Der Regierungsrat schlägt einen Kompromiss vor und schickt diesen in die Vernehmlassung. Die Altersgrenze bei Milizrichtern und -richterinnen sowie den Ständeräten soll aufgehoben werden.



Der Regierungsrat schlägt vor, das Höchstalter für Ständeräte abzuschaffen. Das Bild zeigt die Glarner Ständeherren Mathias Zopfi (links) und Thomas Hefti während der Sommersession 2020, die wegen Covid-19 in der Bernexpo stattfand• (Foto: Keystone-SDA)
Der Regierungsrat schlägt vor, das Höchstalter für Ständeräte abzuschaffen. Das Bild zeigt die Glarner Ständeherren Mathias Zopfi (links) und Thomas Hefti während der Sommersession 2020, die wegen Covid-19 in der Bernexpo stattfand• (Foto: Keystone-SDA)

Die Höchstaltersgrenze von 65 Jahren für Mitglieder des Regierungsrates, die beiden Glarner Ständerätinnen oder Ständeräte sowie für sämtliche Richterinnen und Richter wurde seit ihrem Erlass im Jahr 1988 wiederholt politisch diskutiert. Die landrätliche Kommission Recht, Sicherheit und Justiz nahm die Thematik im Zusammenhang mit der Revision der Gesetzgebung über die Ausübung der politischen Rechte im Jahr 2016 wieder auf und reichte eine Motion ein.

Gesellschaftspolitisches Thema

In seinem Bericht aus dem Jahr 2018 kam der Regierungsrat nach einer Würdigung der Glarner Höchstaltersgrenze aus rechtswissenschaftlicher Sicht zum Schluss, dass die Frage, ob ältere Menschen von der Ausübung politischer Ämter durch Altersgrenzen ausgeschlossen werden sollen, primär gesellschaftspolitischer und nicht juristischer Natur sei. Entsprechend sah sich der Regierungsrat nicht veranlasst, von sich aus tätig zu werden. Nach Ansicht des Regierungsrates hatte sich die geltende Regelung in der Praxis bewährt. An dieser grundsätzlichen Meinung hält der Regierungsrat weiterhin fest.

Mit der nun vorgeschlagenen Änderung der Kantonsverfassung kommt der Regierungsrat einem parlamentarischen Auftrag aus dem Jahr 2019 nach, mit welchem der Landrat die Aufhebung der Höchstaltersgrenze forderte. Dabei spricht sich der Regierungsrat weiterhin für eine Beibehaltung der Höchstaltersgrenze 65 aus, schlägt jedoch eine differenzierte Lösung vor. 

Vorschlag Höchstaltersgrenze

Mit Höchstalter: Regierungsräte und Gerichtspräsidien

Die Höchstaltersgrenze soll künftig nur noch für die Mitglieder des Regierungsrates sowie für die Gerichtspräsidien und die mit der beabsichtigten Revision des Gerichtsorganisationsgesetzes angestrebten teilamtlichen Vizepräsidien gelten. Die Tätigkeiten sind mit dem Status von Personen im öffentlichen Dienst vergleichbar, für die in der Regel ebenfalls das Pensionsalter 65 gilt.

Ohne Höchstalter: Milizrichterinnen und -richter sowie Ständeräte und -rätinnen

Die Höchstaltersgrenze für Milizrichterinnen und -richter sowie für die beiden Glarner Ständerätinnen und Ständeräte soll abgeschafft werden.

Später zu entscheiden: Gemeindebehörden

Eine Ausweitung der Höchstaltersgrenze auf Mitglieder kommunaler Behörden kann und soll im Zusammenhang mit der anstehenden Totalrevision des Gemeindegesetzes diskutiert und auf Gesetzesstufe verankert werden.

Eine gleichzeitige Anpassung des Wahlsystems für Richterinnen und Richter lehnt der Regierungsrat ab.

Die Vorlage geht jetzt in die Vernehmlassung und könnte nach der Behandlung im Landrat der Landsgemeinde 2022 vorgelegt werden. Die detaillierten Vernehmlassungsunterlagen können auf der Website des Kantons Glarus abgerufen werden.