Anpassung der Anzahl Urnenstandorte an Wahl- und Abstimmungswochenenden

Der Gemeinderat Glarus Nord legt ab dem 1. Januar 2019 die Urnenstandorte neu fest. Ebenfalls werden die Urnenöffnungszeiten angepasst. In den Dörfern Niederurnen, Näfels, Mollis und Obstalden werden Urnenstandorte betrieben. Am Sonntag ist das Wahllokal zudem neu während zwei Stunden zugänglich.



"Anpassung der Anzahl Urnenstandorte an Wahl- und Abstimmungswochenenden" (Archivbild: e.huber)
"Anpassung der Anzahl Urnenstandorte an Wahl- und Abstimmungswochenenden" (Archivbild: e.huber)

Der Gemeinderat reagiert mit seinem Beschluss auf die markant gesunkene Anzahl an Stimmabgaben in den Wahllokalen der einzelnen Dörfer. So lag in den vergangenen Jahren der Anteil der an der Urne abgegebenen Stimm- und Wahlzettel nur noch bei rund 20 Prozent. Die restlichen 80 Prozent der Stimmabgaben gehen bei der Gemeinde im Vorfeld des Abstimmungswochenendes auf dem brieflichen Weg ein. Dies geht aus einer umfassenden Analyse der Zahlen der Jahre 2014 bis 2017 hervor, welche die Gemeindekanzlei im Auftrag des Gemeinderates erhoben hat. 

Basierend auf den in der Tabelle aufgeführten Zahlen pro Standort hat der Gemeinderat entschieden, ab 1. Januar 2019 in folgenden Dörfern Urnenstandorte zu betreiben: 

§ Obstalden (Schulhaus) 

§ Mollis (Schulhaus am Bach) 

§ Näfels (Dorf-Schulhaus) 

§ Niederurnen (Gemeindehaus) 

Anpassung Öffnungszeiten 

Der Gemeinderat passt zudem die Öffnungszeiten der neuen Urnenstandorte an: Wie die Analyse ergeben hat, werden die beiden Termine am Samstag- und Sonntagvormittag an der Urne durchschnittlich am meisten frequentiert. Aus diesem Grund wird ab dem 1. Januar 2019 auf die Öffnung der Urnenstandorte am Freitag- sowie Samstagabend verzichtet. Während samstags weiterhin von 11.00 bis 12.00 Uhr geöffnet ist, verlängert der Gemeinderat zudem die Öffnungszeiten der Urnenstandorte am Sonntag um eine Stunde. Neu sind die Urnenstandorte sonntags von 09.00 bis 11.00 Uhr geöffnet.

«E-Voting» hält Einzug 

Bei sämtlichen Vorlagen ist ab Oktober 2019 die Stimmabgabe mit «E-Voting» möglich. So kann bei den National- und Ständeratswahlen in der zweiten Jahreshälfte 2019 erstmals elektronisch gewählt und abgestimmt werden. Dies stellt an die Urnenstandorte neue zusätzliche Herausforderungen: Um Doppelstimmabgaben zu vermeiden und die Datensicherheit zu gewährleisten, müssen die Standorte mit dem notwendigen technischen Equipment ausgerüstet werden, was mit entsprechenden finanziellen Investitionen verbunden ist.