Anpassung der Honorarordnung amtliche Vermessung

Der Regierungsrat genehmigt die Änderung der Auftragspauschale bei der Honorarordnung der amtlichen Vermessung. Die neuen Auftragspauschalen treten am 1. Januar 2022 in Kraft.



Mitteiilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteiilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)

Für die Nachführungsarbeiten in der amtlichen Vermessung gibt es einen gesamtschweizerischen Richttarif. Einzelne Positionen erfahren eine Preisanpassung. So erhöht sich der Tarifansatz für eine Grenzmutation von 440.00 auf 464.65 Franken und eine Gebäudemutation von 178.00 auf 218.55 Franken. Die Anpassung tritt per 1. Januar 2022 in Kraft.