Anpassungen im Beitragsreglement für Vereine per 1. Januar 2020

Die Gemeinde Glarus Nord passt per 1. Januar 2020 ihr Reglement für Vereinsbeiträge an. Ziel der Anpassungen ist, die Transparenz der Förderungsbeiträge für Leistungen von Vereinen und Gruppierungen sicherzustellen und deren Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit zu erhöhen.



Medienmitteilung Gemeinde Glarus Nord (Bild: e.huber)
Medienmitteilung Gemeinde Glarus Nord (Bild: e.huber)

Das zuständige Ressort Gesundheit, Jugend und Kultur verfolgte bei der Überarbeitung des Beitragsreglements die Absicht, mit ausführlicheren Bestimmungen Transparenz für alle zu schaffen. So wird beispielsweise der Ablauf für die Gesuchstellung zur besseren Verständlichkeit neu im Reglement direkt abgebildet. Ebenso werden die Zuständigkeiten zum Erlass von wiederkehrenden Beiträgen explizit im Reglement festgehalten. Neu ist zudem, dass eine allfällige Entrichtung von Beiträgen auch das Vermögen des gesuchstellenden Vereins berücksichtigt. Letztlich hält das Reglement die Möglichkeit fest, dass die Ausrichtung von Beiträgen mit Gegenleistungen wie beispielsweise Sponsoring verbunden ist und bei wiederkehrenden Beiträgen ab 3000 Franken eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen werden muss. 

Das revidierte Beitragsreglement wurde durch eine Arbeitsgruppe erarbeitet, welche aus dem Gemeindepräsidenten, dem Ressortleiter und Bereichsleiter Gesundheit, Jugend und Kultur sowie Vertreterinnen und Vertretern der Dorfkommissionen bestand. Nachdem das Reglement durch den Gemeinderat im August 2019 behandelt wurde, erfolgte über die Dorfkommissionen eine Kurzvernehmlassung bei den Vereinsleiterinnen und Vereinsleitern der einzelnen Dörfer. Aus dieser Vernehmlassung resultierten keine Anpassungen, sodass der Gemeinderat das Reglement an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2019 definitiv genehmigen konnte. Das bisherige Beitragsreglement galt seit dem 1. Januar 2012. 

Das neue Beitragsreglement findet sich im Online-Schalter auf der Homepage der Gemeinde, www.glarus-nord.ch.