Anpassungen im Gesundheitswesen beantragt

Der Regierungsrat verabschiedet eine Vorlage, mit der die Vorgaben des Bundes im Gesundheitswesen umgesetzt werden können. Im Vordergrund steht eine Systemänderung bei der Ausrichtung von Prämienverbilligungen für die Krankenkasse.



Das Prämienverbilligungssystem im Kanton Glarus wird an Bundesvorgaben angepasst • (Foto: iStock)
Das Prämienverbilligungssystem im Kanton Glarus wird an Bundesvorgaben angepasst • (Foto: iStock)

Die Bundesversammlung hat in den letzten Jahren verschiedene Gesetzesänderungen im Krankenversicherungs- und Gesundheitswesen beschlossen, die nun im kantonalen Recht des Kantons Glarus umgesetzt werden müssen. Im Zentrum steht dabei die Umsetzung des indirekten Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative.

Deutlich höhere Ausgaben

Die Vorgabe des Bundes bedeutet für den Kanton Glarus, dass er künftig mehr als acht Millionen Franken zusätzlich für die individuelle Prämienverbilligung (IPV) von einkommensschwachen Haushalten bereitstellen muss. Dies bedarf einer grundlegenden Anpassung des Prämienverbilligungssystems. Die Ermittlung der Anspruchsberechtigung erfolgt neu automatisch («von Amtes wegen») und nicht mehr auf Antrag hin. Versicherte mit tiefen und mittleren Einkommen erhalten die Prämienverbilligung, ohne dass sie dafür ein Gesuch stellen müssen. Da bisher nicht alle Anspruchsberechtigten eine Prämienverbilligung beantragt haben, werden künftig deutlich mehr Personen eine Prämienverbilligung ausbezahlt erhalten als bisher. Dafür wird die durchschnittliche Verbilligung pro Person leicht sinken. Die Steuerung der IPV erfolgt künftig über die vom Landrat mit dem Budget bereitgestellten Mittel, um eine bestmögliche sozialpolitische Wirkung und Berechenbarkeit zu gewährleisten. Die Finanzierung der Mehrkosten ist derzeit noch offen und wird im Rahmen der Diskussionen zum gesamten Finanzhaushalt und dem Entlastungspaket 2025+ in den kommenden Jahren erörtert.

Weitere Änderungen

Im Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung werden in der Folge zwei weitere Änderungen vorgenommen, nämlich die Streichung des Vergütungsanteils an die Akut- und Übergangspflege sowie die Aufhebung der Regelung für die Referenztarife.

Im Gesundheitsgesetz wird der Leistungsauftrag des Kantonsspitals Glarus aufgrund der Übernahme der psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung durch die Psychiatrische Dienste Glarus (PDGL) auf akutsomatische Behandlungen beschränkt. Es werden zudem Rechtsgrundlagen für den interkantonalen Vollzug von zwei Bundesgesetzen geschaffen und die Aufbewahrungsdauer von Patientendokumentationen von 10 auf 20 Jahre erhöht.

Die Stossrichtung der Vorlage wurde von allen Vernehmlassungsteilnehmenden grundsätzlich unterstützt. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Vorlage der Landsgemeinde zur Zustimmung zu unterbreiten. Der Antrag an den Landrat sowie weitere Unterlagen sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.