Anreiz zur Nutzung des ÖV ist ein Legislaturziel

In der Beantwortung einer Interpellation legt der Regierungsrat dar, weshalb, wie und wie lange er Anreize für die Nutzung des öffentlichen Verkehrs schaffen will. Kantonsangestellte wie auch Mitarbeitende von privaten Unternehmen können profitieren.



Im Glarnerland soll vermehrt im öffentlichen Verkehr zur Arbeit gefahren werden (• Foto: Pascal Zingg)
Im Glarnerland soll vermehrt im öffentlichen Verkehr zur Arbeit gefahren werden (• Foto: Pascal Zingg)

Im Juni 2020 lancierte der Kanton das neue Bonuspass-Angebot, um Anreize zu schaffen, den Weg zur Arbeit im öffentlichen Verkehr zurückzulegen. Die SVP-Landratsfraktion kritisiert in ihrer Interpellation «Anreiz für den ÖV», dass der Regierungsrat falsche Anreize schaffe und «bereits privilegierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und somit ein Klassendenken» fördere.

ÖV-Förderung ist ein Legislaturziel

Der Regierungsrat hat sich in der Legislatur 2019–2022 das Ziel gesetzt, die Zahl der Personen zu erhöhen, die den ÖV und das Velo nutzen. Die Verlagerung auf den ÖV und den Veloverkehr soll zur Entlastung des Kantonsstrassennetzes beitragen. Eine Massnahme zur Erreichung dieses Ziels ist die Lancierung des Bonuspass und des Firmenabos. Der Landrat hat dieses Legislaturziel am 5. Dezember 2018 genehmigt.

Als Bonuspass (Tarifverbund Z-Pass) oder Firmenabo (Tarifverbund Ostwind) wird ein Verbund-Jahresabonnement des öffentlichen Verkehrs für den Arbeitsweg von Angestellten bezeichnet, welches mit einem vom Arbeitgeber definierten Preismodell vergünstigt wird. Für das Abonnement wird die günstigste Tarifzonenkombination zwischen dem Wohn- und Arbeitsort (mindestens zwei Zonen) verrechnet. Der Arbeitnehmer erhält jedoch immer ein Abonnement für alle Zonen des entsprechenden Tarifverbunds. Vom Bonuspass/Firmenabo profitieren alle Beteiligten:

  • Der Arbeitgeber positioniert sich gegenüber den Mitarbeitenden und der Öffentlichkeit als innovatives Unternehmen, welches sich für eine nachhaltige Mobilität einsetzt. Die Unternehmung bietet ihren Arbeitnehmern damit einen interessanten Zusatznutzen. Die Reisespesen innerhalb des Verbundperimeters entfallen und Parkplatzengpässe werden entschärft. Die Attraktivität der teilnehmenden Unternehmungen auf dem Arbeitsmarkt wird erhöht.
  • Der Arbeitnehmer profitiert von einem günstigeren Jahresabonnement für den öffentlichen Verkehr. Zudem erhält er immer ein Abonnement für alle Zonen des Verbunds, in welchem sein Arbeitsweg liegt. Das Abonnement kann auch während der Freizeit uneingeschränkt genutzt werden.
  • Der öffentliche Verkehr profitiert von mehr Stammkunden (Jahresabonnenten). Durch die Gewährung eines Abonnements für alle Zonen wird das Image des öffentlichen Verkehrs bei den Nutzern nachhaltig positiv beeinflusst. 
  • Die Umwelt profitiert, indem sowohl auf dem Arbeitsweg als auch im Freizeitbereich die Wahl der Verkehrsmittel zugunsten des ÖV verschoben wird. In der aktuellen Klimadiskussion kann sich der Kanton Glarus als fortschrittlicher und klimabewusster Kanton positionieren.

    Abgestimmt mit Tarifverbund Ostwind

Das Legislaturziel zur Einführung des Bonuspass/Firmenabos ist abgestimmt auf das Strategieziel des Tarifverbunds Ostwind. Damit können Synergieeffekte optimal genutzt werden. Ziel der Kampagne ist es, Firmen im Kanton Glarus für das Angebot zu gewinnen. Es steht allen Unternehmen offen. Der Mindestabsatz pro Firma beträgt beim Bonuspass fünf und beim Firmenabo zehn Abonnemente pro Jahr. Neben den beiden Verbundjahresabonnementen wird auch der Kauf eines Generalabonnements zur Fahrt in der ganzen Schweiz unterstützt.
Auch die Kantone St. Gallen und Thurgau haben ein solches Angebot eingeführt.

Beantwortung der Interpellation

Ist es richtig, dass zukünftig den Mitarbeitenden des Kantons der Arbeitsweg und weitere Fahrten darüber hinaus aus Steuergeldern finanziert wird?

Antwort Regierungsrat: Es wird nicht generell der Arbeitsweg der Kantonsangestellten finanziert, sondern gezielt die Benutzung des ÖV gefördert. Dabei werden nicht die gesamten Abonnementskosten übernommen, sondern ein Beitrag als Anreiz geleistet – im Fall der kantonalen Verwaltung werden durchschnittlich rund 600 Franken pro Jahresabonnement gewährt. Die Arbeitgeberbeiträge sind sozialversicherungspflichtig und werden im Lohnausweis deklariert.

Mit diesem Entscheid setzt der Regierungsrat falsche Anreize und fördert die bereits privilegierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und somit ein Klassendenken. Ist sich der Regierungsrat dessen bewusst?

Antwort Regierungsrat: Die Massnahme ist nicht auf die kantonale Verwaltung als Arbeitgeberin beschränkt. Im Rahmen dieser Kampagne beteiligt sich der Kanton im Sinne einer Anschubfinanzierung auch an den anfallenden Kosten von Drittfirmen als Arbeitgeber. Der vom Kanton geleistete Beitrag wird neu beitretenden Firmen einmalig ausgerichtet und beträgt 300 Franken pro Jahresabonnement. Damit wird im ersten Jahr bei gleich hoher Beteiligung der Drittfirma und des Kantons der gleiche Unternehmensbeitrag wie bei den Kantonsangestellten erreicht.

Über welchen Zeithorizont plant der Regierungsrat dieses Angebot aufrecht zu halten? Oder ist dies als einmalige Massnahme angedacht?

Antwort Regierungsrat: Die Einführungs- bzw. Testphase dauert bis 30. September 2022. Über eine Fortführung des Angebots nach Ablauf der Legislatur entscheidet der Landrat. Dazu wird vorgängig die Wirkung des Angebots evaluiert und ein Bericht verfasst.