Antwort zu Motion zum Baugesetz braucht mehr Zeit

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Frist zur Erfüllung einer Motion zum Raumentwicklungs- und Baugesetz um ein Jahr zu erstrecken.



Motion zum Baugesetz (zvg)
Motion zum Baugesetz (zvg)

Im Januar 2019 reichten Christian Marti und Unterzeichnende die Motion «Anpassung Artikel 51 Absatz 7 Raumentwicklungs- und Baugesetz des Kantons Glarus (Änderung in der Praxis betreffend Dienstbarkeitsverträge in Baubewilligungsverfahren)» ein. Sie fordern darin eine Ergänzung des Raumentwicklungs- und Baugesetzes bezüglich Baugesuchsprüfungen.

Zuerst mit Gemeinden abklären

Zwar verlangt die Motion nur eine kleine Änderung im Gesetz. Allerdings hätte diese Auswirkungen auf die Abläufe im Baubewilligungsprozess. Diese sind vorgängig mit den Gemeinden zu klären. Die verwaltungsinterne Bearbeitung der Motion hat sich zudem infolge personeller Wechsel im Departement Bau und Umwelt verzögert. Vor diesem Hintergrund soll die Frist für die Erfüllung der Motion gestützt auf die Landratsverordnung um ein Jahr erstreckt werden. Die Gesetzesänderung ist für die Landsgemeinde 2023 vorgesehen.