Anzahl Schutzplätze muss gesichert sein

«Jedem Einwohner und jeder Einwohnerin einen Schutzplatz». Dieser Grundsatz gilt noch immer, in der ganzen Schweiz. Im Kanton Glarus wurde der Bau von Schutzräumen zwar fast eingestellt. Die bestehenden Schutzräume müssen aber regelmässig kontrolliert werden.



Alle 10 Jahre werden die Schutzräume im ganzen Kanton überprüft •( Foto: Keystone-SDA)
Alle 10 Jahre werden die Schutzräume im ganzen Kanton überprüft •( Foto: Keystone-SDA)

Um die Bevölkerung wirksam vor Bedrohungen wie Kriege oder Nuklearereignisse zu schützen, wurde bis zum Ende des vergangenen Jahrtausends schweizweit ein flächendeckendes Netz von Schutzräumen gebaut. Für jeden Einwohner und jede Einwohnerin musste ein Schutzplatz schnell erreichbar sein. Diese Personenschutzräume bilden heute das Rückgrat des Zivilschutzes. Am Grundsatz wird auch im neuen Bundesgesetz über den Zivilschutz und den Bevölkerungsschutz festgehalten.

Schutzräume sind in die Jahre gekommen

Im Kanton Glarus wurde die Bautätigkeit von Schutzräumen in den vergangenen Jahren aufgrund der früher in grosser Anzahl erstellten Schutzräume weitgehend eingestellt. Die bestehenden Schutzräume kommen jetzt in die Jahre und müssen jeweils nach 10 Jahren auf ihre Betriebsbereitschaft kontrolliert werden.

Seit 2017 werden so im Kanton Glarus pro Jahr etwa 300 Schutzräume überprüft. Ende 2025 sollen alle Schutzräume kontrolliert sein. Die bisherigen Resultate zeigen auf, dass diese Kontrollen nötig sind: Viele Schutzräume sind veraltet und entsprechen nicht mehr den technischen Vorschriften.

Weniger Schutzräume

Eine Modernisierung (z. B. Belüftung, andere Panzertüren) ist nicht immer möglich oder aufgrund der hohen Kosten unverhältnismässig, sodass der Schutzraum aufgehoben werden muss. Damit verschlechtert sich die Schutzraumbilanz zunehmend und es müssen wieder neue Schutzräume gebaut werden.

Weil über einen längeren Zeitraum keine neuen Schutzräume gebaut wurden, sind viele Eigentümer und Bauherren der Ansicht, dass es keine Schutzraumbaupflicht mehr gäbe, Schutzräume generell nicht mehr benötigt würden und man sich ja «einkaufen» könne. Die Schutzraumbaupflicht besteht aber nach wie vor und wird mit dem Baugesuch verfügt. Wo kein Schutzraum erstellt werden muss, wird ein Ersatzbeitrag erhoben.

Bauherren: Schutzraumpflicht abklären

Aufgrund dieser Situation wird bei Wohnhäusern mit 38 und mehr Zimmern meist ein Schutzraum mit mindestens 25 Pflicht-Schutzplätzen (zwei Drittel der Anzahl Zimmer) verfügt. In wenig besiedelten oder abgelegenen Gebieten kann auch in Wohnhäusern mit weniger als 38 Zimmern ein Schutzraum verfügt werden, wenn es durch die Schutzraumbilanz angezeigt ist. Um unangenehme planerische Überraschungen zu vermeiden, wird Bauherren und Planern empfohlen, sich bereits vor Planungsbeginn und Baueingabe mit der kantonalen Fachstelle für Schutzbauten in Verbindung zu setzen.

Informationen zur Schutzraumpflicht

Informationen und Kontaktangaben zu Fragen und Anliegen bei der Schutzraumbaupflicht sind zusammengefasst auf der kantonalen Website Private und öffentliche Schutzraumpflicht.