Apotheker dürfen gegen Coronavirus impfen

Der Regierungsrat genehmigt eine Änderung der Gesundheitsberufeverordnung. Sie ermöglicht es, dass auch in Apotheken gegen das Coronavirus geimpft werden kann.



Sobald mehr Impfstoff verfügbar ist, wird mehr geimpft • (Foto: iStock)
Sobald mehr Impfstoff verfügbar ist, wird mehr geimpft • (Foto: iStock)

Mit der Änderung der Verordnung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen übernimmt der Bund seit 1. Februar 2021 auch die Kosten für Impfungen durch Apothekerinnen und Apotheker, und zwar zu denselben Bedingungen wie für Impfungen in Impfzentren. Auch wenn im Kanton Glarus aktuell nur eine einzige Apotheke Impfungen anbietet, soll die Möglichkeit dazu geschaffen werden.

Impfstrategie sieht stufenweisen Ausbau der Infrastruktur vor

Im Impfzentrum im Gesellschaftshaus in Ennenda (Gemeinde Glarus) wird seit Januar 2021 gegen das Coronavirus geimpft. Personen in den Alters- und Pflegeheimen und Menschen in Einrichtungen für Menschem mit Behinderung wurden bereits durch mobile Teams geimpft. Sobald Impfstoff in grösseren Mengen verfügbar ist, soll die Impfkapazität im Kanton Glarus erhöht werden. Geimpft wird dann auch vermehrt in den Arztpraxen. Zusätzlich ermöglicht der Regierungsrat mit einer Änderung in der Gesundheitsberufeverordnung, dass auch in Apotheken gegen COVID-19 geimpft werden kann. Die Änderung tritt am 1. April 2021 in Kraft.

Apotheker haben schon heute die Lizenz zum Impfen

Schon heute können Glarner Apothekerinnen und Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen eine Reihe von Impfungen auch ohne ärztliche Verschreibung durchführen (Medienmitteilung August 2020). Folgende Impfungen für gesunde Personen ab 16 Jahren ist möglich:

  • Impfung gegen Grippe;
  • Impfung gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME); 
  • Folgeimpfungen gegen Hepatitis A, Hepatitis B und Hepatitis A und B, wenn die erste Impfung durch einen Arzt erfolgt ist.

Apothekerinnen und Apotheker, die impfen möchten, brauchen eine ausreichende fachliche Aus- und Weiterbildung, die geeignete Infrastruktur sowie eine entsprechende Bewilligung der Hauptabteilung Gesundheit. Im Kanton Glarus gibt es aktuell nur einen Apotheker, der die genannten Impfungen anbietet.