Arbeitsbedingungen der Hauswirtschaftsbranche verbessert

Der Regierungsrat setzt den Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft per 1. Januar 2024 in Kraft. Dieser regelt die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmenden in der Hauswirtschaft, wie zum Beispiel Haushaltshilfen, Pflegefachpersonen und Babysitter.



Hauswirtschaftsangestellte erhalten ab 1. Januar 2024 einen verbesserten Normalarbeitsvertrag • (Foto iStock)
Hauswirtschaftsangestellte erhalten ab 1. Januar 2024 einen verbesserten Normalarbeitsvertrag • (Foto iStock)

In Berufen, in denen es keine Gesamtarbeitsverträge gibt, können sogenannte Normalarbeitsverträge erlassen werden. Im Bereich der Haus- und der Landwirtschaft sind die Kantone dazu verpflichtet, diese zu erlassen. Es sind insbesondere die Arbeits- und Ruhezeiten sowie die Arbeitsbedingungen der weiblichen und jugendlichen Arbeitnehmenden zu regeln.

Der geltende Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft (NAV HW) wurde 1988 erlassen. In dieser Zeit haben sich die Rahmenbedingungen für die Arbeit in der Hauswirtschaft stark verändert. So ist etwa der Bedarf an einer permanenten Betreuung (24 Stunden) für ältere Menschen gestiegen. Diese Arbeit wird häufig von Pendelmigrantinnen übernommen, die während der Betreuungszeit im Haushalt der betreuten Person wohnen. Der geltende NAV HW berücksichtigt diese neuen Entwicklungen nicht oder nur ungenügend.

Der totalrevidierte NAV HW schliesst Regelungslücken und verbessert die Arbeitsbedingungen in der Hauswirtschaft. Die Revision wurde in der durchgeführten Vernehmlassung grundsätzlich begrüsst. Damit bestehende Arbeitsverhältnisse wo notwendig angepasst werden können, wurde eine Übergangszeit von einem Jahr bestimmt. Der NAV tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.