Die Pflegeinitiative wurde am 28. November 2021 in einer Volksabstimmung angenommen. Sie wird in zwei Etappen umgesetzt. Die erste Etappe trat am 1. Juli 2024 in Kraft. Mit der zweiten Etappe sollen die Arbeitsbedingungen und beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten im Pflegebereich verbessert werden. Der Bund schlägt vor, diese in einem neuen Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) sowie in einer Revision des Gesundheitsberufsgesetzes zu regeln. Er eröffnete dazu eine Vernehmlassung.
Ein spezielles Gesetz ist unnötig
In seiner Antwort äussert der Kanton Glarus Bedenken gegenüber dem vorgeschlagenen neuen Bundesgesetz. Er erachtet es als unnötig, ein spezielles Gesetz zu schaffen, da die dort enthaltenen Themen bereits im bestehenden Arbeitsgesetz (ArG) behandelt werden können. Zudem befürchtet der Regierungsrat, dass die Einführung des BGAP die Transparenz und Rechtssicherheit beeinträchtigt und zusätzliche Kosten für Institutionen und die Vollzugsbehörden entstehen.