Arbeitslosenfürsorgefonds: Verordnung wird aufgehoben

Nachdem die Landsgemeinde 2023 dem Gesetz über die Neuausrichtung des Arbeitslosenfürsorgefonds zugestimmt hat, hebt der Regierungsrat eine überflüssig gewordene Verordnung auf.



Die Landsgemeinde 2023 genehmigte die Änderung des Gesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung stillschweigend • (Foto: cet)
Die Landsgemeinde 2023 genehmigte die Änderung des Gesetzes über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung stillschweigend • (Foto: cet)

Die Landsgemeinde 2023 beschloss die Einlage von 1 Million Franken in den bestehenden Arbeitslosenfürsorgefonds. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen damit im Bereich der Digitalisierung geschult werden, um Arbeitslosigkeit zu verhindern. Heute werden die Fondsmittel für Erwerbsersatzleistungen für einkommensschwache Eltern verwendet. Sie sollen in Zukunft aus der laufenden Rechnung finanziert werden. Dadurch, dass der Arbeitslosenfürsorgefonds neu ausgerichtet und nur mehr für präventive Massnahmen eingesetzt werden soll, kann die Verordnung über die Hilfeleistungen an ausgesteuerte versicherte Arbeitslose aufgehoben werden.