Arpad Baranyi wird neuer Ratsschreiber des Kantons Glarus

Der Regierungsrat hat Arpad Baranyi aus Glarus zum neuen Ratsschreiber gewählt. Er wird per Juli 2023 Nachfolger von Hansjörg Dürst, der dann in den Ruhestand tritt. Arpad Baranyi erfüllt das umfangreiche Anforderungsprofil und ist bestens vernetzt im Glarnerland.



(Bild: jhuber)
(Bild: jhuber)

Der Regierungsrat ist überzeugt, dass Arpad Baranyi die richtige Persönlichkeit für die Stelle des Ratsschreibers ist. Anlässlich einer ausserordentlichen Sitzung hat er ihn am 7. Dezember in die neue Funktion gewählt. Arpad Baranyi bringt sowohl die fachliche Qualifikation wie auch die persönliche Eignung mit: Er studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich, besitzt das Rechtsanwalts­patent und hat vor Kurzem berufsbegleitend ein Nachdiplomstudium in Verwaltungswissenschaften an der Universität Bern abgeschlossen. Sein Fachwissen setzt er seit 2006 als Departementssekretär des Departements Sicherheit und Justiz ein. In dieser Funktion hat er zahlreiche Regierungsratsbeschlüsse mitgestaltet und Landsgemeindevorlagen erstellt.

Arpad Baranyi überzeugt durch seine ganzheitliche Denkweise und sein analytisches Geschick, durch seine ausgeprägte Dienstleistungsorientierung und die lösungsorientierte Grundeinstellung. Diese Fähigkeiten werden dem neuen Ratsschreiber helfen, die anstehenden Herausforderungen innerhalb der Kantonalen Verwaltung erfolgreich zu gestalten. Arpad Baranyi ist 52 Jahre alt, verheiratet, Vater von zwei Kindern und wohnhaft in Glarus. Seine Freizeitbeschäftigungen sind Bergwandern und Skifahren sowie der Besuch von kulturellen Anlässen.

Aufwändiger Rekrutierungsprozess

Aufgrund der hohen Anforderungen an die Nachfolgerin oder den Nachfolger des langjährigen Ratsschreibers (Mitteilung vom 17. Juni 2022) hatte der Regierungsrat die Stelle im Sommer 2022 öffentlich ausgeschrieben. Es hat sich eine erfreulich grosse Zahl an geeigneten Personen mit ausgezeichneten Qualitäten beworben. Nach einem mehrstufigen Auswahlverfahren und Assessments fiel die Wahl auf Arpad Baranyi. Zuständig für die Anstellung ist gemäss Personalrecht des Kantons Glarus der Regierungsrat. Dem Landrat steht gemäss Landratsverordnung ein Anhörungsrecht zu. Dieses wurde durch das Landratsbüro vor der formellen Wahl in Anspruch genommen.