Asbest-Klage gegen die Eternit (Schweiz) AG abgewiesen

Das Kantonsgericht ist in Übereinstimmung mit der ständigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Schluss gekommen, ein allfälliger Anspruch auf Genugtuung sei verjährt.

 



Kantonsgericht Glarus beendet Zivilprozess.
Kantonsgericht Glarus beendet Zivilprozess.

Das Kantonsgericht Glarus hat eine im Jahr 2009 gegen die SBB, die Eternit (Schweiz) AG und weitere Beklagte eingereichte Klage abgewiesen und heute das Urteil vom 29. März 2012 mündlich eröffnet. Die Kläger verlangten eine Genugtuung in Höhe von 110 000 Franken. Sie begründeten ihre Forderung damit, dass ihr Angehöriger M. J., der ab 1961 einige Jugendjahre in Niederurnen verbracht hatte, im Jahre 2004 an einem durch Asbest verursachten Mesotheliom erkrankte und zwei Jahre später an dessen Folgen erlag. Das Kantonsgericht ist in Übereinstimmung mit der ständigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum Schluss gekommen, ein allfälliger Anspruch auf Genugtuung sei verjährt.

Mit dem Entscheid ist der bisher einzige Zivilprozess in Zusammenhang mit der Asbestvergangenheit der Werke Niederurnen und Payerne erstinstanzlich abgeschlossen. Die in gleicher Sache angestrengte Strafuntersuchung war von der Glarner Untersuchungsbehörde im Jahre 2006 eingestellt worden. Das Bundesgericht schützte diesen Entscheid im Jahre 2008.

Ungeachtet dieses Falles ist sich die Eternit (Schweiz) AG der besonderen Tragik von asbestverursachten Erkrankungen und Todesfällen bewusst. Das gab auch den Anstoss zur Errichtung der Stiftung Eternit-Werke Schweiz im Jahre 2006.