Asylunterkunft Landstrasse Glarus

Der Regierungsrat hatte an der Sitzung der Gesamtsanierung der Asylunterkunft an der Landstrasse 4 in Glarus zugestimmt. Für die Sanierung wird ein Kredit von maximal 960 000 Franken bewilligt, welcher dem Fonds Asylwesen entnommen wird. Einer entsprechenden Kreditüberschreitung in der Investitionsrechnung 2018 wird zugestimmt. Die Hauptabteilung Hochbau wird mit der Ausführung dieser Gesamtsanierung beauftragt.



(Archivbild: e.huber)
(Archivbild: e.huber)

Seit Frühjahr 2016 wurde dieses Gebäude durch maximal 12 unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) bewohnt. Aufgrund stark sinkender Zahlen von einreisenden UMAs im Jahr 2017 entschied die Asylbetreuung, das Haus für erwachsene Asylsuchende zu nutzen. Im aktuellen Zustand kann das Haus jedoch nicht von mehr als 12 bis 14 Personen bewohnt werden.

Das Haus ist in einem schlechten baulichen Zustand. Die Anlagen in der Liegenschaft sind bereits über 25-jährig. Vor allem im Sanitärbereich und in der Küche ist Handlungsbedarf angezeigt. Mit der Sanierung kann gleichzeitig der Ausbau des Dachgeschosses erfolgen. Nach Abschluss des Projekts können 20 bis 24 Personen untergebracht werden. Damit wird auch eine bessere Verteilung der Asylbewerber im Kanton erreicht. Die Baubewilligung wird per Ende Juni 2018 erwartet. Mit den Bauarbeiten soll nach den Sommerferien begonnen und es sollen diese bis ca. März 2019 abgeschlossen werden.

Im Zusammenhang mit der Projektbewilligung werden folgende Arbeiten vergeben:

– Architekt (Bauleitung) an das Büro Architekt + Bauleitung Kurt Zweifel, Glarus;

– Baumeisterarbeiten an die Marti AG Bauunternehmung, Matt;

– Montagebau in Holz und Schreinerarbeiten an die Zweifel Holzbau AG, Ennenda.