Auf Abstimmungsbeschwerden wird nicht eingetreten

Gegen die eidgenössische Volksabstimmung zum Covid-19-Gesetz haben sechs Glarner Stimmberechtigte Beschwerde eingereicht. Der Regierungsrat tritt auf keine der Beschwerden ein und verweist auf das Bundesgericht.



Mitteilung des Regierungsrates (zvg)
Mitteilung des Regierungsrates (zvg)

Sechs Glarner Stimmberechtigte haben eine gleichlautende Beschwerde gegen die eidgenössische Volksabstimmung vom 28. November 2021 zum Covid-19-Gesetz eingereicht. Die Beschwerdeführer verlangen die Absetzung bzw. Verschiebung der Abstimmung. Nach einer Durchführung solle das Ergebnis aufgehoben werden oder es sei förmlich festzuhalten, dass die in der Bundesverfassung festgeschriebene Abstimmungsfreiheit verletzt worden sei. 

Obwohl der Regierungsrat formell der korrekte Adressat ist, tritt er auf keine der sechs Beschwerden ein, weil die fraglichen Informationen zu den nationalen Abstimmungsunterlagen nicht im direkten Einflussbereich des Glarner Regierungsrates liegen. Dieser Nichteintretensentscheid ermöglicht den Beschwerdeführern den Gang an das Schweizerische Bundesgericht.