Aufhebung der Evakuierung im Erdrutschgebiet in Schwanden

Ab dem 1. Oktober können die meisten der noch evakuierten Bewohnenden wieder in ihre Häuser zurück. Nach nur sechs Monaten Bauzeit sind die Arbeiten am Schutzdamm so weit fortgeschritten, dass die Evakuierung aufgehoben werden kann. Die Grossbaustelle des Dammbaus bleibt nach wie vor gesperrt. Der Zutritt für Unbefugte auf der Baustelle ist nicht gestattet.



Bewohnende können in ihre Häuser zurück: Der Schutzdamm hat eine Höhe erreicht, so dass das betroffene Gebiet vor weiteren Murgängen geschützt ist. (Bild: ©fridolinwalcher.ch/lunax)
Bewohnende können in ihre Häuser zurück: Der Schutzdamm hat eine Höhe erreicht, so dass das betroffene Gebiet vor weiteren Murgängen geschützt ist. (Bild: ©fridolinwalcher.ch/lunax)

Bauarbeiten auf Kurs

Im Erdrutschgebiet in Schwanden wird das betroffene Siedlungs- und Industriegebiet mit einem Murgang-Ablagerungsplatz und einem Damm vor weiteren Murgängen geschützt. Anfang April 2024 wurde mit den entsprechenden Arbeiten gestartet. Nach nur sechs Monaten Bauzeit ist der Schutzdamm so weit fortgeschritten, dass die Bewohnenden der noch evakuierten Gebäude zurückkehren können.

Als Schutzbauwerk wurde ein Murgang-Ablagerungsplatz erstellt, der mit einem Schutzdamm umfasst wird. Früher als geplant, nämlich Anfang Oktober und nicht wie angekündigt Mitte/Ende Oktober, ist dank der guten Baufortschritte nun die Sicherheit so weit gewährleistet, dass die Evakuierungen aufgehoben werden können. Die Bewegungen der Wagenrunse werden weiterhin überwacht. Die Abschluss- und Umgebungsarbeiten sollen per Ende 2025 umgesetzt sein.

Dank an die Beteiligten

Die Gemeinde Glarus Süd ist sehr erfreut darüber, dass die Bewohnenden nun früher als geplant in ihre Häuser zurückkehren können, um die Aufräum- und Sanierungsarbeiten an die Hand zu nehmen. Dank der guten Planung der Gemeinde, der hervorragenden Zusammenarbeit mit den beauftragten Unternehmungen sowie des guten Wetters ist es möglich, die Evakuierung im Erdrutschgebiet nach nur sechsmonatiger Bauzeit aufzuheben.