Aufhebung Spazierwegeinschränkung beim Alterszentrum Schwanden

Im Kanton Glarus traten per 25. Mai weitere Lockerungen der COVID-19-Massnahmen in Kraft. Zwar sind Besuche in Alters- und Pflegeheimen weiterhin nur eingeschränkt möglich. Doch es ist den Bewohnenden erlaubt, mit den bekannten Schutzbestimmungen Spaziergänge mit maximal zwei Bezugsperson im nahen Umkreis zu unternehmen.



Kurzmedienmitteilung Gemeinde Schwanden (Bild: e.huber)
Kurzmedienmitteilung Gemeinde Schwanden (Bild: e.huber)

Diese Änderung veranlasst die Gemeinde den direkten Spazierweg Matt–Alterszentrum Schwanden per 5. Juni 2020 für die Öffentlichkeit wieder zu öffnen. Selbstverständlich gilt es weiterhin die Abstands- und Hygieneregeln zu wahren.

Das Alterszentrum Schwanden und der Gemeinderat Glarus Süd dankt der Bevölkerung für das Verständnis zu dieser mehrwöchigen, ausserordentlichen Wegsperrung.