Temporäre Strassenreklamen bewilligungsfrei
Ab sofort dürfen vor Wahlen, Abstimmungen und Veranstaltungen im Kanton Glarus temporäre Strassenreklamen ohne Bewilligung aufgestellt werden. Das spart Zeit, Geld und Verwaltungsaufwand für politische Parteien und Veranstalter. Die Reklamen müssen unbeleuchtet und inhaltlich auf Ereignisse im Kanton Glarus beschränkt sein. Es gelten die von der Kantonspolizei festgelegten Bedingungen, die klar definierte Standorte mit Reklameverbot und fixe Zeitfenster für das Aufstellen der Reklamen beinhalten.
Wichtig: Die Befreiung der Bewilligungspflicht entbindet nicht vom Einholen des Einverständnisses des Grundeigentümers beziehungsweise des Bewirtschafters. Dieses ist vor dem Anbringen der Reklame erforderlich. Die neue Regelung gilt vorerst für fünf Jahre, in denen Erfahrungen gesammelt und Anpassungen vorgenommen werden. Weitere Auskünfte sind auf der Gemeindehomepage und bei der Gemeindekanzlei erhältlich.
Gastgewerbebewilligungen
Der Gemeinderat erteilt Gastgewerbebewilligungen an folgende Personen:
- Frau Ursula Streiff aus Mitlödi zur Führung des Restaurants Boeuf Rouge in Schwanden
- Herr David Luchsinger aus Schwanden zur Führung des Restaurants Alpenblick Leuggelen in Nidfurn
- Frau Anita Gubler aus Linthal zur saisonalen Führung der Schützenstube Rubschen in Linthal
- Herrn Fritz Hefti aus Mollis zur saisonalen Führung der Alphütte Raminermatt in Elm
Gratulation zum Dienstjubiläum
Der Gemeinderat gratuliert Frau Daniela Weber (15 Jahre), Frau Mihane Azemi (15 Jahre), Herrn Polak Dalibor (10 Jahre), Frau Christian Schneider-Agazzi (15 Jahre), Frau Christine Freitag-Meyer (35 Jahre) und Herrn Daniel Sulzberger (35 Jahre) zu ihren Dienstjubiläen. Er wünscht ihnen weiterhin viel Erfolg und Freude bei der Ausübung ihrer Tätigkeit.





