Auf Antrag der Einbürgerungskommission nimmt der Gemeinderat die Familie José Paulo da Silva Balbino mit Ehefrau Isabel Joaquina und den Kindern Ricardo Jorge, Joana Sofia und Rosa Gracinda sowie die Familie Manoharan Kanagaratnam mit Ehefrau Subagini und den Kindern Mhathugi und Havinuga ins Gemeindebürgerrecht auf. Abschluss beider Verfahren bildet die Aufnahme ins Kantonsbürgerrecht durch den Regierungsrat.
Aufnahme der Jungbürger mit kleiner Feier
Am 31. Mai 2012 werden die Jungbürger aufgenommen. Der Jahrgang 1996 wird demnächst schriftlich eingeladen. Es ist vorgesehen, die SN Energie zu besichtigen. Die Aufnahme wird mit einer kleinen Feier umrahmt.
Schulleitung wird aufgestockt
Bereits ab dem ersten Betriebsjahr der Gemeinde Glarus Süd zeigte sich, dass die Schulleitung ihre Aufgaben und Verantwortung gemäss Vorgaben des Bildungsgesetzes (BiG) auch mit Leistung von Mehrstunden nicht erfüllen kann. Für vorgegebene Aufgaben wie regelmässige Mitarbeitergespräche, Massnahmen zur Schulentwicklung, Umsetzung des Qualitätsmanagement-Konzepts und des Berufsauftrages fehlt im hektischen Alltagsgeschäft die Zeit. Neben den neuen Aufgaben, die mit dem Beitritt des Kantons zum HarmoS-Konkordat und der Revision des BiG durch die Gemeinden zu leisten sind (Tagesstrukturen, Blockzeitenangebot, integrative Schulung, 3. Oberschuljahr), erschweren die Grösse des Gemeindegebietes mit mehreren verschiedenen Schulstandorten und der ausgetrocknete Arbeitsmarkt die Arbeit der Schulleitung. Auf Gemeindeebene stellt die lohnwirksame Beurteilung des gesamten Personals inkl. der Lehrpersonen für alle Beteiligten eine grosse Herausforderung dar, die weitere zeitliche Ressourcen binden wird. Zusätzlich verschärft wird die Situation durch die Verzögerungen bei der Einführung der Schulsozialarbeit im Kanton Glarus.
Aufgrund der unbefriedigenden Arbeitssituation hat die Departementskommission Schule und Familie im August 2011 departementsintern das Projekt Organisationentwicklung mit externer Beratung gestartet, um Schwachstellen in den internen Betriebsabläufen auszumerzen und diese effizienter zu gestalten. Erste Resultate liegen vor und auch diese zeigen, dass mit den zugesprochenen Pensen die Schulleitung ihre Arbeit nicht verantwortungsvoll und gemäss den Vorgaben im BiG ausführen kann.
Im Oktober 2011 stellte das Amt für Volksschule in seinem Bericht zur Evaluation von Schulleitung und Schulkommission der Gemeinde Glarus Süd fest, dass die Pensen der Schulleitung nicht ausreichend dotiert sind. Diese Feststellung bestätigte sich bei der Evaluation der Oberstufe im November 2011 sowie bei der vor Kurzem durchgeführten Evaluation von fünf der zehn Primarschulstandorte im März 2012.
Das Pflichtenheft der Schulleitung setzt sich aus Arbeiten zusammen, welche zwingend in das Aufgabengebiet der Gemeinde fallen und ihr bei der Ausführung nur einen engen Spielraum lassen. Es sind dies organisatorisch-administrative Arbeiten wie Budgetierung / Rechnungskontrolle, Schulplanung und Schulführung, Schulstatistik, Führen der Teamsitzungen, Unterrichtsbesuche, Mitarbeitergespräche, lohnwirksame Mitarbeiterbeurteilung, Elterngespräche bei Konflikten, Promotionen, Bewilligung von Dispensationsgesuchen usw. Daneben finden sich Arbeiten, die der Gemeinde in der Umsetzung einen gewissen Freiraum lassen wie die Gestaltung des internen Qualitätsmanagements, Massnahmen zur Schulentwicklung, Aussenvertretung der Schule und Kommunikation mit den Erziehungsberechtigten. Insbesondere diese drei Punkte werden aber durch das Amt für Volksschule des Kantons Glarus im Rahmen der externen Evaluation regelmässig kontrolliert und sind durch die zu treffenden Massnahmen ebenfalls zu einem gewissen Grad vorgegeben.
Bei den Vorarbeiten für die Gemeindefusion hat sich der Kanton im Rahmen des Benchmarkings an den Vorgaben des Kantons Aargau orientiert. Aufgrund der damaligen Regelung von 0,25 Stellenprozent / Lernenden und 10 Stellenprozent pro Schulstandort empfahl der Regierungsrat des Kantons Glarus für die Gemeinde Glarus Süd bei angenommen 900 Lernenden 240 Stellenprozente für die Schulleitung.
Von verschiedenen Kantonen liegen Modelle und Berechnungen für die Pensen von Schulleitungen vor, insbesondere von den Kantonen Aargau, Uri, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen, Basel-Land, Solothurn und Zürich. Ebenso liegen ausführliche Berichte des Kantons Appenzell AR von 2010 sowie Basel-Land von 2011 vor, welche die Situation in ihrem Kanton analysieren. Aufgrund dieser Analysen ist unbestritten, dass die Anforderungen an eine Schulleitung in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind und dies bei der Pensenberechnung zu berücksichtigen ist. Daneben besteht eine gewisse Tendenz, den Sockelbetrag für Schulstandorte aufzustocken. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass neu auch in kleinen Schulen Schulleitungen eingerichtet werden. Grundsätzlich orientieren sich diese verschiedenen Modelle an der Anzahl der zu betreuenden Schulstandorte, Schüler, Klassen und Lehrpersonen sowie an den Kompetenzen der Schulleitung. Der Kanton Aargau hat aus diesem Grund sein früheres Berechnungsmodell per 1. Januar 2011 überarbeitet und rechnet jetzt neu mit 0,3 Stellenprozent pro Lernenden sowie je 12 Stellenprozent pro Schulstandort. Gestützt auf diese Grundlagen bewilligt der Gemeinderat eine Aufstockung der Schulleitung um 216 Stellenprozent. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass dieser Entscheid die knappen Finanzen der Gemeinde zusätzlich belastet, für eine qualitativ gute und zukunftsgerichtete Schule, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, aber unabdingbar ist.
Aus dem Gemeinderat von Glarus Süd
Der Gemeinderat nimmt die Familien Kanagaratnam sowie da Silva Balbino ins Gemeindebürgerrecht auf. Die Grundlagen zur Pensenberechnung der Schulleitung werden genehmigt, gestützt darauf die Pensen der Schulleitung aufgestockt.