Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Glarus Süd

Der Gemeinderat unterstützt die Tourismusstrategie 2016–2019 des Kantons und unterzeichnet die entsprechende Absichtserklärung. Im Weiteren genehmigt der Rat unter gewissen Rahmenbedingungen die Neustrukturierung und Entwicklung der Kinder- und Jugendfürsorge. Er lässt sich zum Lehrplan 21 vernehmen und unterbreiter der Gemeindeversammlung einen Bruttokredit für den Neubau des Werkhofes Schwanden.



Der Gemeinderat von Glarus Süd unterstützt die Tourismusstrategie 2016–2019 des Kantons.
Der Gemeinderat von Glarus Süd unterstützt die Tourismusstrategie 2016–2019 des Kantons.

Neustrukturierung und Entwicklung der Kinder- und Jugendfürsorge

Die Stossrichtung geht dahin, die Offene Jugendarbeit (OJA) der drei Gemeinden in einer Organisation zusammenzulegen, insgesamt auszubauen und weiterzuentwickeln. Dazu würde der Bund im Rahmen des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) über drei Jahre zugunsten der drei Gemeinden total 450 000 Franken beitragen. Das Konzept der Kinder- und Jugendförderung 3GL zielt darauf ab, dass die Strukturen und Rahmenbedingungen der Kinder-und Jugendförderung (KJF) in den drei Gemeinden im Kanton Glarus vereinheitlicht werden. Durch die Gemeindestrukturreform mit der Reduktion auf drei Gemeinden und die überschaubare Grösse des Kantons macht eine unabhängige und gemeinsame Trägerschaft Sinn und spart längerfristig administrative und organisatorische Ressourcen. Diese müssten sonst, wie heute, in jeder Gemeinde einzeln aufgewendet werden. Die Professionalität sowie die Qualität der offenen Jugendarbeit können durch eine neue Trägerschaft besser gewährleistet und gefördert werden. Mit der Erweiterung des Fachpersonals im Umfang von 2,2 Stellen ist auch eine Fachstellenleitung inkl. Jugendbeauftragtenfunktion vorgesehen. Der Gemeinderat Glarus Süd stimmt dem Projekt unter der Bedingung zu, dass sich die beiden anderen Gemeinden ebenfalls am Projekt beteiligen und der Bund das Projekt im vorgesehenen Rahmen finanziell unterstützt.

Vernehmlassung zum Lehrplan 21


Das zuständige Departement Schule und Familie hat sich intensiv mit der Vernehmlassung zum Lehrplan 21 (LP21) auseinander gesetzt und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung unterbreitet. Grundsätzlich erwartet der Gemeinderat, dass der LP 21 die Anschlussfähigkeit an die nachfolgenden Schulstufen wie Berufsschulen, Kantonsschule usw. gewährleistet. Die Lehrpersonen sind zudem mittels Aus- und Weiterbildungen seriös auf den Lehrplanwechsel vorzubereiten. Diese Aus- und Weiterbildungen sollen durch den Kanton koordiniert und finanziert werden. Ebenfalls in befürwortendem Sinn unterstützt der Rat die Reduktion der Lektionsdauer und somit die Anpassung an die Oberstufe, was die Planung in den verschiedenen Schulhäusern erleichtert. Zudem können dadurch Schulbetrieb und Schülertransporte besser aufeinander abgestimmt werden. Im Weiteren ist der Rat gegen das Obligatorium einer zweiten Fremdsprache an der Ober- und Realschule. Diese sollen als Frei- oder Pflichtwahlfach angeboten werden. Bei der Sekundarstufe ist man hingegen für ein Obligatorium von zwei Fremdsprachen. Im Weiteren wird die Stellungnahme des Verbandes Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz unterstützt.

Neubau Werkhof Schwanden


Der gegenwärtige Hauptstandort der Werkhoffiliale beim Gemeindehaus Schwanden an der Bahnhofstrasse entspricht in keinster Weise dem heutigen Standard an einen normalen Werkbetrieb. Es fehlen Garderoben mit Dusch- und Trocknungsmöglichkeiten. Im Weiteren ist es nicht möglich, alle Fahrzeuge, Material und Gerätschaften zentral auf Platz einzustellen. Es müssen an diversen Orten Einstellmöglichkeiten genutzt werden, welche zum Teil auch eingemietet sind. Mit einem Neubau an der Herrenstrasse in Schwanden können verschiedene Standorte aufgegeben bzw. vermietet werden, was jährliche Einsparungen von rund 30 000 Franken mit sich bringt. Der Gemeinderat genehmigt einen Bruttokredit von 2,995 Mio. Franken und verabschiedet das Geschäft zuhanden der Gemeindeversammlung vom 20. November 2015.

Absichtserklärung zur Tourismusstrategie 2016–2019 des Kantons


Mit dem neuen Tourismusentwicklungsgesetz (TEG) 2008 investieren Kanton und Gemeinden in zunehmendem Mass in den Tourismus und in das entsprechende Marketing. Gefördert werden nachhaltige und innovative Projekte. 2011 verabschiedete der Landrat die entsprechende Strategie und sprach die dafür notwendigen finanziellen Mittel für den Tourismusfonds im Rahmen von 600 000 Franken / Jahr. Die Erfahrungen der letzten vier Jahre zeigen, dass weiterhin sehr viel ungenutztes Potenzial im Tourismus liegt. Als zentrale Handlungsfelder identifiziert der Bricht an den Landrat 2015 die folgenden Themen: Strategische Kooperationen, Angebotsgestaltung und Innovation, Positionierung, gemeinsame Tourismusstrategie, Infra- und Suprastruktur (Investitions- und Qualitätsstrategie). Die Erfahrungen der letzten vier Jahre zeigen, dass zwar Fortschritte erzielt wurden, die bisherigen Anstrengungen jedoch nicht genügen, um eine nachhaltige Wirkung zu erreichen. Dem Landrat soll deshalb die Weiterführung des Programms im bisherigen Rahmen beantragt werden. Um den Antrag zu untermauern, wünscht das zuständige Departament Volkswirtschaft und Inneres Unterstützung in Form einer Absichtserklärung der drei Gemeinden, dass die Zusammenarbeit im bisherigen Rahmen unterstützt wird. Der Gemeinderat beschliesst, die entsprechende Absichtserklärung zu unterzeichnen.