Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Glarus Süd

An seinen Sitzungen beschäftigte sich der Gemeinderat Glarus Süd unter anderem mit dem Schiessplatz Wichlen, dem Elternbeitagsreglement und dem neuen Führungsstützpunkt Gemeindeführungsorganisation.



Gemeindehaus Glarus Süd. (Bild: e.huber)
Gemeindehaus Glarus Süd. (Bild: e.huber)

Schiessplatz in Wichlen

Mit dem Kommando Ausbildungszentrum Heer in Walenstadt konnten im Zusammenhang mit dem Schiessplatz in Wichlen diverse Punkte neu vereinbart werden. So finden bspw. keine Panzerverschiebungen Richtung Wichlen statt:

11.30 bis 13.00 Uhr, 17.30 bis 18.30 Uhr

und in Richtung Glarus: zwischen 07.00 bis 08.00 Uhr, 11.30 bis 13.00 Uhr

In der Zeit zwischen 22.00 bis 06.00 Uhr finden generell keine Verschiebungen mit Raupenfahrzeugen statt.
Die bisher vereinbarte Regelung betreffend dem Schiessen in Dunkelheit (Nachtschiessen) wird der schweizweit angewendeten Praxis angepasst. Während der Sommerzeit wird eine Stunde länger geschossen, d.h. bis spätestens 23.00 Uhr, ausserhalb der Sommerzeit bis spätestens 22.00 Uhr. Infolge diverser Sanierungsarbeiten sind bis Ende August 2017 keine Truppen auf dem Schiessplatz in Wichlen.

Elternbeitragsreglement


Erfahrungen aus vergangenen Jahren und Ergebnisse aus der PUMA-Analyse waren Auslöser, das «Elternbeitragsreglement – Betreuung von schul- und vorschulpflichtigen Kindern» der Gemeinde Glarus Süd anzupassen. Der Gemeinderat hat das angepasste Elternbeitragsreglement genehmigt und auf den 1. August 2017 in Kraft gesetzt. Das Elternbeitragsreglement ist unter Online-Dokumente/Schule und Familie auf der Homepage der Gemeinde Glarus Süd aufgeschaltet.

Neuer Führungsstützpunkt Gemeindeführungsorganisation


Die Gemeindeführungsorganisation (GFO) ist zuständig für den Schutz der Bevölkerung bei ausserordentlichen Ereignissen. Es ist ein Organ der Gemeinde zur Sicherstellung der Führung in besonderen und ausserordentlichen Lagen, welches die Gemeinde berät und die erforderlichen Entscheidungsgrundlagen vorbereitet. Es stellt die Koordination und den Vollzug von Massnahmen sicher und gewährleistet die Unterstützung der Einsatzkräfte im Katastrophenfall sowie die Zusammenarbeit mit dem Kanton. Angelehnt an Gefährdungsanalysen und die unterschiedlichen Anforderungen, die ein Führungsstützpunkt mit sich bringen soll sowie Ergebnisse von weiterführenden Abklärungen, hat der Gemeinderat beschlossen, den Führungsstützpunkt ins Feuerwehrgebäude Kärpf zu verlegen und genehmigt dafür einen Nachtragskredit von Fr. 35 000.–. Als sehr grosser Vorteil der Verlegung des Führungsstützpunktes ins Feuerwehrlokal Kärpf wird die kurze Vorbereitungszeit für den Ernstfall angesehen. Zudem vermindert sich im Vergleich mit den dargelegten Investitionen der Aufwand, kalte unterirdische Zivilschutzanlagen über mehrere Tage vor- und aufzuheizen. Im Weiteren können Synergien von zeitgemässen Infrastrukturen genutzt werden.

Sanierung Tschinglenweg


Nach der Schneeschmelze im April 2017 hat sich im Gebiet «vor den Wänden» Richtung Alp Tschinglen in Elm eine Rutschung aktiviert und gegen oben ausgedehnt. Am Landsgemeindemontag ereigneten sich dann mehrere Erdrutsche/Hangmuren von insgesamt zirka 10 000 m3. Der Weg vom Wisli zur Alp Tschinglen konnte nach diesen Rutschungen nicht mehr begangen werden und wurde gesperrt. Für die Wanderer bestand die Möglichkeit, das Wegstück mit der Tschinglenbahn zu umgehen. Die Sanierung dieses Wegstückes wurde sofort in Angriff genommen und ist mittlerweile fertiggestellt. Für diese Sanierungsarbeiten genehmigt der Gemeinderat einen Nachtragskredit von Fr. 45 000.–

Reparatur Wanderweg im Bereich Kistenpasshütte


Der Wanderweg über den Kistenpass führt seit 2016 direkt bei der Kistenpasshütte vorbei. Beim Wegstück entlang der Hütte besteht für die Wanderer ein Sicherheitsdefizit. Der Holzsteg entlang der Hütte sowie das Geländer aus Hanfseilen entsprechen den gängigen Sicherheitsvorschriften nicht mehr. Das Ersetzen des Geländers, des Fussgängerstegs und das Anbringen von einem Handlauf an den zwei bestehenden Treppen drängen sich auf. Der SAC Winterthur beteiligt sich an den Kosten und stellt den Arbeitern Kost und Logis kostenlos zur Verfügung. Für die Sanierung dieser Arbeiten am Wanderweg bei der Kistenpasshütte genehmigt der Gemeinderat einen Nachtragskredit von Fr. 18 000.–

Anfragen Übernahmen von Korporationsstrassen


Bei der Gemeinde Glarus Süd gehen einzelne Anfragen betreffend Übernahmen von Korporationsstrassen ein. Grundsätzlich zeigt sich der Gemeinderat offen, einzelne Korporationsstrassen zu übernehmen. Hierfür sind unterschiedliche Abklärungen vorzunehmen; die Gemeinde Glarus Süd erarbeitet derzeit die technischen und administrativen Bedingungen, welche die einzelne Korporation zu erfüllen hat, damit die Korporationsstrasse übernommen werden kann. Finden Korporation und die Gemeinde eine Einigung und sämtliche Voraussetzungen für die Übernahme sind erfüllt, obliegt die Auflösung der entsprechenden Korporation in der Zuständigkeit des Regierungsrates.