Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Glarus Süd

Der Gemeinderat verabschiedet verschiedene Kreditgeschäfte zuhanden der Gemeindeversammlung vom 30. November 2018 und genehmigt die Ausscheidung von drei Waldreservaten. Im Weiteren lässt er sich zur Änderung des Publikationsgesetzes vernehmen.



Der Gemeinderat Glarus Süd verabschiedet verschiedene Kreditgeschäfte (Bild: e.huber)
Der Gemeinderat Glarus Süd verabschiedet verschiedene Kreditgeschäfte (Bild: e.huber)

Verabschiedung des Memorials zur Gemeindeversammlung vom 30. November 2018

Dass vom Gemeinderat verabschiedete Memorial beinhaltet verschiedene Kreditvorlagen im Gesamtbetrag von 2,877 Mio. Franken für verschiedene Werkleitungssanierungen sowie die Sanierung der Alp Fittern, Engi.

Bei der Alphütte auf Fittern besteht in verschiedener Hinsicht Sanierungsbedarf. Seit dem Bau im Jahre 1963 sind keine grösseren Sanierungen mehr erfolgt. Bisher und auch im Rahmen des Alpkonzeptes ist die Alp Fittern als Kuhalp mit Milchverarbeitung deklariert und so als Bewirtschaftungsform im laufenden Pachtvertrag festgelegt. Die Alp Fittern ist eine der grösseren Alpen der Gemeinde Glarus Süd und beschäftigt derzeit saisonal vier Personen. Die anfallende Milch wird während der gesamten Alpzeit im Mittelstafel zu Alpkäse und Butter verarbeitet. Die Einrichtungen für die Milchverarbeitung im Mittelstafel sind in die Jahre gekommen und genügen den Vorschriften für die Lebensmittelherstellung nicht mehr. Die sehr engen Platzverhältnisse und die erheblichen Mängel in Bezug auf die Hygienevorschriften erfordern eine umfassende Sanierung. Hierfür unterbreitet der Gemeinderat der Gemeindeversammlung einen Verpflichtungskredit von 1,032 Mio. Franken.

Weitere Kreditvorlagen im Gesamtbetrag von 1,845 Mio. Franken

Für die Werkleitungssanierung der alten Strasse Matt, zweite Etappe, wird ein Verpflichtungskredit von 710 000 Franken beantragt. In den Jahren 2016 und 2017 wurde die alte Strasse Matt im Abschnitt Dorfstrasse bis zum Jägerstübli erfolgreich saniert und das Trennsystem wurde eingebaut. Mit dem Abschluss dieser Etappe ist der Grundstein gelegt, um die Werkleitungs- und Strassensanierung der Ortsteile Gädmeren und Trämligen anzugehen. Im Ortsteil Trämligen fehlt das Trennsystem gänzlich, weshalb das saubere Meteorwasser zusammen mit dem Schmutzwasser der Abwasserreinigung zugeführt wird. Das verursacht sowohl höhere Kosten für die Reinigung des Schmutzwassers als auch höhere Pumpkosten bei der Pumpstation in der Warth. Die Schmutzwasserleitungen bestehen aus Betonrohren und sind an einigen Stellen undicht. Wurzeleinwuchs in den Schadstellen führen immer wieder zu Verstopfungen.

Die Wasserleitung ist beinahe 100 Jahre alt, sie wurde im Jahr 1925 verlegt und ist aus Grauguss. Im Rahmen ausgeführter Reparaturen konnte festgestellt werden, dass sich der Innendurchmesser der Wasserleitung infolge von Kalkablagerungen um rund 50% reduziert hat. Der Gemeindeversammlung wird ein Verpflichtungskredit von 710 000 Franken zur Genehmigung vorgelegt.

Werkleitungs- und Strassensanierung im Perimeter Schönengrund bis Schulhausstrasse Schwanden

In der Hauptstrasse Schwanden, Schönengrund bis Schulhausstrasse befinden sich die Wasser- und restlichen Werkleitungen sowie der Strassenoberbau in einem sehr schlechten Zustand. Schon mehrmals ereigneten sich im Bereich Schönengrund Rohrbrüche, die schnellstmöglich repariert werden mussten. Solche Reparaturen in einer Hauptstrasse verursachen neben unliebsamen Verkehrsbehinderungen auch sehr hohe Kosten. Die Schmutzwasserleitung besteht aus Betonrohren und ist teilweise eingebrochen, es besteht dringender Handlungsbedarf. Das saubere Meteorwasser wird in die Schmutzwasserleitung geführt, was zu wesentlich höheren Kosten für die Reinigung des Schmutzwassers führt. Im Zuge der Werkleitungssanierung wird der Kanton den Deckbelag sanieren und die Technischen Betriebe Glarus Süd (tbgs) nutzen die Grabarbeiten für die Erweiterung ihres Kabelrohrblockes. Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung einen Verpflichtungskredit von 585 000 Franken.

Verpflichtungskredit von 550 000 Franken für Wasserverbindungsleitung Leimplanggen-Leger in Schwändi

Das neue Wasserversorgungskonzept für das Dorf Schwändi sieht vor, zukünftig das Wasser der Leimplanggenquellen (Sienenbrunnen) in das Verteilnetz von Schwändi zu leiten. Heute fliesst das Wasser beim Dorf vorbei und versorgt das Dorf Mitlödi im Talboden. Mit der Einspeisung des Wassers der Leimplanggenquellen in das Verteilnetz von Schwändi, erhält das Dorf ein notwendiges, zweites Versorgungsstandbein. Zusammen mit der neuen Pumpleitung hat Schwändi dann eine redundante Wasserversorgung. 

Die bestehende Sienenleitung quert die Guppenrunse. Die Wasserleitungsquerungen wurden durch das Murgang-Ereignis vom Oktober 2011 zerstört und mussten provisorisch wieder instand gestellt werden. Die Querung bei der Sperre 32 kann durch wasserbauliche Massnahmen sichergestellt werden. Das übergeordnete Gesamtkonzept zum Hochwasserschutz Guppenrunse sieht vor, dass der ganze Sperrenabschnitt aufgegeben werden soll. Damit entfällt auch die Leitungsquerung bei der Sperre 73. Eine Leitungsquerung ohne den Schutz der Sperre ist nur mit sehr grossen Aufwendungen machbar und es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Leitung bei einem nächsten Murgang-Ereignis wieder zerstört würde. Weiter wurde eine Variante mit einer Spülbohrung geprüft, die jedoch aus technischen und finanziellen Risiken nicht weiterverfolgt wurde.

Das vorliegende Konzept sieht vor, die Leitung mit einer Leitungsbrücke über die Guppenrunse zu führen. Zum Schutz vor Staublawinen ist die Leitungsbrücke so dimensioniert, dass die erwarteten Lawinendrücke (5 kN/m2) schadlos aufgenommen werden können. Die Einwirkung durch Fliesslawinen wurden mithilfe eines Lawinensimulationsmodells (Ramms) modelliert. Diese Modellierungen zeigten, dass eine vollständige Verfüllung der Runse mit Lawinenschnee eher unwahrscheinlich ist.

Waldreservate als Realersatz für ehemalige Waldstrassen

Mit der Revision des Waldstrassenverzeichnisses wurden 70 Strassen oder Strassenabschnitte, die im Hauptzweck nicht der Waldbewirtschaftung dienen, aus dem Verzeichnis genommen. Bei diesen Strassen, welche ins übrige Strassennetz, das heisst zu Gemeindestrassen oder Güterstrassen versetzt werden, ist ein Rodungsverfahren notwendig, falls beim Bau der Strasse Wald betroffen war. Die Rodungsfläche beträgt für ganz Glarus Süd total 76 323 m2. Der Rodungsersatz wurde mittels Realersatz durch einwachsende Wälder, vor allem im Raum Schwanden, geleistet. Zudem wurde die Gemeinde verpflichtet, neue Waldreservate in Matt und in Linthal zu schaffen.

Beim Bau der Ersatzerschliessung Krauchtal ist ebenfalls Waldareal betroffen. Auch hier gilt es, die gerodete Waldfläche zu kompensieren. Mit der Abteilung Wald und Naturgefahren wurde vereinbart, dass diese Kompensation ebenfalls mittels eines Waldreservats gemacht werden soll, wie auch die Ersatzerschliessung der Waldstrasse Nübännli–Chängel, Sool, wo seltene Waldgesellschaften betroffen sind. Mit der Bildung der Reservate Heulochwald, Matt, Chrauchtalruestel, Matt und Auwald, Linthal, kann die gesamte Rodungsfläche für Glarus Süd kompensiert werden.

Änderung des Publikationsgesetzes

Die zunehmende Bedeutung des Internets als Informations- und Kommunikationsmedium macht auch vor den öffentlichen Verwaltungen nicht halt. Mit dem Erlass des Publikationsgesetzes (PubG) beschloss die Landsgemeinde 2014 für die Veröffentlichung des Rechtsstoffes einen Primatwechsel weg von der gedruckten hin zur elektronischen Fassung. Massgeblich und somit rechtsverbindlich ist seither die im Internet publizierte chronologische Gesetzessammlung. Auf die Herausgabe der Gesetzessammlung in gedruckter, papiergebundener Form wird verzichtet. Mit der nun in die Vernehmlassung geschickten, vorgeschlagenen Änderung des PubG soll der Vorrang der elektronischen Publikation auch für das Amtsblatt gesetzlich verankert werden. Hinter dieser Neuerung kann der Gemeinderat Glarus Süd durchaus stehen. In seiner Vernehmlassung vertritt er aber dezidiert die Auffassung, dass das Amtsblatt auch weiterhin in Papierform gedruckt werden soll. Sinnvollerweise soll dies in einem Presseorgan erfolgen, dass an alle Haushalte verteilt wird.