Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Glarus Süd

An seiner ersten Sitzung nach den Sommerferien behandelte der Rat eine reich befrachtete Traktandenliste. Die Vernehmlassung zur Spitexverordnung wird in befürwortendem Sinne verabschiedet. Der Rat genehmigt Nachtragskredite zur Bekämpfung von Neophyten sowie für den Ersatz einer Seilwinde für einen Pneubagger.



Aus den Verhandlungen des Gemeinderates Glarus Süd

Im Weiteren wird die Statutenänderung des Abwasserverbandes Glarnerland in befürworten dem Sinne zuhanden der Gemeindeversammlung verabschiedet.

Verordnung über die ambulante spitalexterne Kranken- und Gesundheitspflege

Das Staatshaftungsgesetz kommt bei der Aufgabenerfüllung von privatrechtlichen Organisationen für die öffentliche Hand nur dann zum Zuge, wenn dies in der entsprechenden Spezialgesetzgebung ausdrücklich erwähnt wird. Nach Änderung der übergeordneten Gesetzgebung durch die Landsgemeinden 2014 und 2015 wird auch die Spitex dem Staatshaftungsgesetz unterstellt. Dies bedingt eine Änderung der entsprechenden Verordnung. Bei dieser Gelegenheit werden auch Änderungen bei der Erstellung der Spitex-Statistik angebracht, der Kreis der pflegenden Angehörigen erweitert sowie begriffliche Bezeichnungen in Übereinstimmung mit der übergeordneten Gesetzgebung gebracht. Von diesen Änderungen ist die Gemeinde einzig durch den neu formulierten Artikel 17 direkt betroffen. Die vorgeschlagenen Änderungen in der Spitex-Verordnung machen Sinn und führen ausser bei einem allfälligen Haftungsbegehren weder zu direkten Aufwendungen noch zu Kosten bei der Gemeinde. Der Gemeinderat unterstützt die Vernehmlassung ohne Änderungsanträge.

Nachtragskredit für die Bekämpfung von Neophyten

Neophyten ist die Bezeichnung für gebietsfremde Pflanzen, übersetzt «neue Pflanzen». Diese gebietsfremden Pflanzen verhalten sich invasiv, sie breiten sich stark aus und verdrängen dabei die einheimische Flora. Bestimmte Pflanzen sind sogar gefährlich für unsere Gesundheit, andere können Bachufer destabilisieren oder Bauten schädigen. All diese Problempflanzen bezeichnet man als invasive Neophyten.

Die Neophytenbekämpfung hat in den letzten Jahren eine immer grössere Bedeutung erhalten. Seit diesem Jahr ist sie nochmals stark intensiviert worden. Der Kanton hat die Problematik erkannt und unterstützt die Neophytenbekämpfung bis Ende 2016 mit einer Anschubfinanzierung von Fr. 40 000.– pro Gemeinde. Die Flächen mit Neophyten müssen kartiert und von den Revierförstern im Q-Gis eingetragen werden. Grosse Neophytenherde befinden sich entlang der neuen Axpo-Leitungen und des Kabelrohrblocks. Die Bekämpfung dieser Neophyten wird 2015 und 2016 durch die Axpo finanziert. Der Gemeinderat genehmigt einen Bruttokredit von Fr. 60 000.–. Nach Abzug der Beiträge von Kanton und Axpo verbleiben der Gemeinde Restkosten in der Höhe von rund Fr. 7000.–.

Ersatz Seilwinde für Pneubagger – Nachtragskredit von Fr. 37 000.–

In letzter Zeit häuften sich bei der Seilwinde des Pneubaggers die Reparaturen. Auf eine weitere Reparatur soll angesichts des Alters der Seilwinde verzichtet werden. Bagger und Winde sind ein sehr gutes und effizientes System, bei der Holzerei kann die Maschine wie ein Kran eingesetzt werden. Damit der Pneubagger im Herbst wieder für die Holzerarbeiten eingesetzt werden kann, soll eine neue Seilwinde angeschafft werden. Der Rat genehmigt hierfür einen Nachtragskredit von Fr. 37 000.–.

Abwasserverband Glarnerland – Statutenanpassung Artikel 3


Die Delegiertenversammlung des Abwasserverbandes genehmigte an der DV am 9. Juni 2015 eine Anpassung von Artikel 3 der Statuten. Der Anlass der Änderung des Zweckartikels mit den Aufgaben des Verbandes liegt in der juristischen Legalisierung der bereits heute ausgeführten Tätigkeiten. In besagtem Artikel 3 wurde bisher lediglich die Abwasserreinigung aufgeführt, neu wird in Absatz 1 auch die Klärschlammverarbeitung und Entsorgung postuliert. In Absatz 2 wird die langjährig optimierte Erzeugung elektrischer Energie aus erneuerbaren Quellen explizit erwähnt. In der Verbandsrechnung konnten damit von den benötigten 4,2 Mio. Franken an Aufwand deren 1,5 Mio. Franken selbst erwirtschaftet werden. Der Rat verabschiedet die Statutenanpassung zuhanden der Gemeindeversam lung vom 20. November 2015.