Aus den Verhandlungen des Regierungsrates


Vorlagen an den Landrat

Gebührentarif zum Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht

Dem Landrat wird eine Neufassung des Gebührentarifs für Einbürgerungen unterbreitet. Die Änderungen des eidgenössischen Bürgerrechtsgesetzes treten per 1. Januar 2006 in Kraft und schaffen auf Gesetzes- wie Verordnungsstufe umfassenden Handlungsbedarf. Dennoch soll auf Anpassungen im Bürgerrechtsgesetz (BüG) zumindest heute verzichtet werden, weil die Diskussion auf eidgenössischer Ebene rund um die künftige Ausgestaltung des Einbürgerungsverfahrens im Gang ist .

Die kantonale Gebührenregelung ist anzupassen, da nach Bundesrecht nur kostendeckende Gebühren erhoben werden dürfen. Wer seit vielen Jahren in der Schweiz lebt, gut integriert ist und die Rechtsordnung beachtet, soll sich seine Einbürgerung nicht mehr quasi erkaufen müssen. Vielmehr soll das Schweizer Bürgerrecht gegen eine „Kanzleigebühr“ zuerkannt werden, die den Aufwand deckt. Damit entfällt kraft Bundesrechts die Befugnis der Kantone und Gemeinden, Einbürgerungsgebühren, „Einbürgerungs- oder Einkaufstaxen“ nach eigenem Ermessen und unabhängig vom Aufwand zu bestimmen.

Die Gemeinden dürfen somit keine Einkaufstaxen im Sinne von Artikel 5 BüG mehr erheben; es hat „der Landrat … die Höhe dieser Gebühren in einem Tarif“ festzusetzen und „deren Verteilung auf Kanton und Gemeinden“ zu ordnen. Es kann nur eine (einzige) Kanzlei-gebühr erhoben werden. Sie beträgt neu maximal 1500 Franken und ist auf Kanton und Gemeinden zu verteilen. Der neue Gebührentarif gilt bis zur Anpassung des Bürgerrechts-gesetzes. Er ist personenbezogen ausgestaltet, wobei Schweizer Bürgerinnen und Bürger bloss die hälftige Gebühr zu leisten haben. Der bundesrechtlichen Vorgabe, mittellosen Bewerbern die Gebühr zu erlassen, wird Rechnung getragen. Für unmündige Kinder, die mit einem Elternteil eingebürgert werden (wollen), wird keine Gebühr fällig. Die neue Regelung soll rückwirkend ab 1. Januar 2006 gelten.

Gemeindestrukturreform – Stellungnahme des Regierungsrates zu den Vernehmlassungen der Gemeinden

Der Regierungsrat stellte dem Landrat für die Behandlung der Vorlage „Gemeindestruktur-reform“ die Zusammenfassung sämtlicher Vernehmlassungen (Gemeinden, weitere Interessierte) zu, damit diese in die Beratungen einfliessen können. Zuhanden der zweiten Lesung unterbreitet er neu einen zusätzlichen Bericht, in welchem er – nach 37 Themenkreisen geordnet – seinerseits eine Stellungnahme zu den Vorbringen der Vernehmlassenden abgibt. Mit diesen ergänzenden Unterlagen soll dem Landrat eine fundierte Auseinandersetzungen mit allen Aspekten der Vorlage, insbesondere mit den Argumenten der Gemeinden, ermöglicht werden.

Kantonale Zivilstandsverordnung

Der Regierungsrat erlässt eine kantonale Vollziehungsverordnung zur eidgenössischen Zivilstandsverordnung. Aufgrund der bundesrechtlichen Änderungen ist eine Totalrevision der kantonalen Zivilstandsverordnung unumgänglich. Es werden die neue Organisation mit nur einem Zivilstandskreis (Zivilstandamt Glarus), die Aufsicht durch den Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst und weitere Vollzugsaufgaben- sowie Kompetenzen von Gemeinde-behörden geregelt. Weitere kantonale Erlasse sind anzupassen, z.B. die Verordnung über das Bestattungswesen und die Instruktion für die Polizeivorsteher. Aufgehoben werden die Ausführungsbestimmungen zur Verordnung des Bundesrates über den Heimatschein. Bezüglich Publikation von Geburten und Todesfällen im Amtsblatt wird die bestehende Regelung belassen.

Definitives Budget 2006

Der Regierungsrat verabschiedet das bereinigte Budget 2006. Nach der grundsätzlichen Verabschiedung durch den Landrat waren der Massnahmenplan 2006 des Regierungsrates und die Sparmassnahmen des Landrates in den Voranschlag einzuarbeiten. Das Budget 2006 sieht nun bei einem Aufwand von 405,664 Mio. Franken und einem Ertrag von 405,895 Mio. Franken einen Ertragsüberschuss von 230'900 Franken vor. Die Investitionsrechnung sieht Investitionen von 29,209 Mio. Franken vor (Vorjahr 32,55 Mio. Fr.). Es resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von 14,741 Mio. Franken (25,823 Mio. Fr.).

Verordnung über die Hundedatenbank

Der Regierungsrat erlässt die Verordnung über die Bezeichnung und Nutzung des Hunderegisters (Hundedatenbank). Seit dem 1. Januar 2006 gilt in der Schweiz das geänderte Tierseuchengesetz, gemäss welchem bis Ende 2006 alle Hunde registriert und mit einem Chip gekennzeichnet sein müssen. Der Landrat beschloss eine entsprechende Änderung der kantonalen Verordnung zum eidgenössischen Tierseuchengesetz. Der Regierungsrat hat nun die Ausführungsbestimmungen zu erlassen. Das Mandat zur Führung der Datenbank für gekennzeichnete Hunde wird der ANIS Animal Identity Service AG erteilt. Der Vertrag gewährleistet den kostenlosen Zugang der Gemeinden zu den Stammdaten über die auf ihrem Gebiet gehaltenen Hunde; die Gemeinden können auch Vereinbarungen über die Nutzung der Datenbank abschliessen, insbesondere bezüglich Einzug der Hundetaxen. Die Verordnung regelt weiter die zu registrierenden Stammdaten sowie den Zugriff auf diese für weitere Personen (Tierärzte, Kantonspolizei).

Diverses

Der neu gebildeten Ortsgemeinde Haslen wird ein einmaliger Beitrag von 10'000 Franken aus dem Ausgleichsfonds für finanzschwache Ortsgemeinden an die Kosten der Gemeindefusion gewährt.

Aufgrund eines Urteils des Verwaltungsgerichtes können sämtliche Fürsorgegemeinden ab 1. Januar 2006 die Sozialhilfekosten für Personen ausländischer Staatsangehörigkeit mit einer Jahresaufenthaltsbewilligung dem Kanton verrechnen. Für das entsprechende Konto „Landesfremde für Notfälle“ wird ein Nachtragskredit von 490'000 Franken gewährt.

Die Ingenieurarbeiten für die strategische Planung der Arbeiten/Bauherrenunterstützung an der Nationalstrasse A3 in der Linthebenestrasse werden dem Ingenieurbüro P. Preisig AG, Zürich, vergeben.