Aus den Verhandlungen des Regierungsrates

Nebst anderen wichtigen Geschäften behandelte der Regierungsrat an der heutige Sitzung auch den neuen Finanzausgleich (NFA) und die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesen



Finanzausgleich (NFA) sowie die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesen wurde heute vom Regierungsrat verabschiedet
Finanzausgleich (NFA) sowie die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesen wurde heute vom Regierungsrat verabschiedet

Der Regierungsrat verabschiedete heute die Vorlage zur Umsetzung des neuen Finanzausgleiches zwischen Bund und Kanton (NFA) zuhanden von Landrat und Landsgemeinde 2007. Die Vorlage umfasst drei Teile.

Landsgemeindevorlage 2007

Dabei handelt es sich um die Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an den NFA (Teil A) sowie die vorgezogene innerkantonale Entflechtung von Aufgaben und Finanzströmen im Zusammenhang mit dem NFA (Teil B). Weiter die Kompensation der Entlastung der Gemeindehaushalte durch den NFA und die vorgezogene innerkantonale Entflechtung/Neuverteilung des Steuerertrages zwischen Kanton und Gemeinden (Teil C). Die gesamten finanziellen Konsequenzen des NFA für den Kanton Glarus werden erst im Sommer 2007 bekannt sein, wenn das Bundesparlament über die Verteilung der Mittel befunden hat.

Die weiteren Details zu Teil A, B und C entnehmen Sie bitte dem diesem Bericht angehängten pdf-file.

Kantonalisierung Sozial- und Vormundschaftswesen

An der Sitzung wurde auch die Vorlage für die Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesen zuhanden von Landrat und Landsgemeinde 2007 verabschiedet und enthält eine Änderung von acht Gesetzen. Dass Sozialhilfegesetz gilt dem Sozialwesen; das Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch enthält die Neuregelung des Vormundschaftswesens. Das Steuergesetz teilt sechs Prozent der Einkommens- und Gewinnsteuer und die der Fürsorge reservierten Anteile an die Vermögens- und Einkommenssteuer sowie der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf den Kanton um. Organisatorisch gibt die Vorlage drei Stützpunkte in den drei Gemeinden vor. Es wird eine zentrale Vormundschaftsbehörde für den ganzen Kanton geschaffen. Für das Wahrnehmen der beim Departement für Volkswirtschaft und Inneres angesiedelten Sozial- und Vormundschaftsaufgaben sind 28.5 Stellen vorgesehen.

Die Vorlage wurde in der konferenziellen Vernehmlassung gut aufgenommen. Inhaltlich wurde darauf verzichtet, für die Zusammensetzung der neuen kantonalen Vormundschaftsbehörde die Fachbereiche vorzugeben, aus welchen die Mitglieder stammen müssen; ein erfahrenes bisheriges Mitglied einer Vormundschaftsbehörde soll dieser Fachbehörde ebenfalls angehören können.