Aus Sicht der Kantone: Nein zur Bausparvorlage

Am 17. Juni entscheidet das Stimmvolk unter anderem über die Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen». Welche Überlegungen die Regierung zur Bausparinitiative gemacht hat, verrät der Finanzdirektor Regierungsrat Rolf Widmer.



Die kantonalen Finanzdirektoren – so auch Regierungsrat Rolf Widmer – lehnen die Bausparinitiative ab. (Archivbild: ehuber)
Die kantonalen Finanzdirektoren – so auch Regierungsrat Rolf Widmer – lehnen die Bausparinitiative ab. (Archivbild: ehuber)

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dieses Landes befinden am 17. Juni 2012 unter anderem über die Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» (Bausparinitiative). Sie tun dies bereits zum vierten Mal, nachdem das Volk ähnliche Bausparinitiativen bereits 1999 (59% Nein), 2004 (66% Nein) und am vergangenen 11. März 2012 (56% Nein) abgelehnt hat. Die aktuelle Vorlage wird unter anderem vom Bundesrat sowie den Finanzdirektoren aller Kantone abgelehnt.

Die Idee ist eigentlich sympathisch: Alle Personen können steuerprivilegiert Geld auf die Seite legen, um damit Wohneigentum zu erwerben. Leider funktioniert die Idee nicht, wie die Erfahrungen des Kantons Basel-Landschaft zeigen. Baselland kennt jährliche steuerliche Bausparabzüge und sogar eine Bausparprämie beim Erwerb. Die Wohneigentumsquote liegt trotz diesen kantonalen Fördermassnahmen nur im Mittelfeld aller Kantone. Während etwa die Hälfte aller Glarnerinnen und Glarner ein Eigenheim besitzt, sind es in Baselland gerade mal etwas mehr als 40 Prozent der Einwohner. Die Daten aus Baselland lassen zudem darauf schliessen, dass es insbesondere gutsituierte Personen sind, die von diesem Steuerprivileg Gebrauch machen und das Instrument primär zur Steueroptimierung nutzen.

Die Initiative ist auch gar nicht nötig. Der Staat kennt bereits heute verschiedene Möglichkeiten, um steuerprivilegiert Geld für eine eigene Immobilie auf die Seite zu legen. So kann das Vorsorgevermögen der zweiten Säule verpfändet oder vorzeitig bezogen werden, um ein eigenes Haus zu kaufen. Genau das Gleiche gilt für die Säule 3a, welche nicht nur der Altersvorsorge dient, sondern implizit auch eine Bausparmöglichkeit darstellt. Jede Person kann pro Jahr steuerprivilegiert einen Betrag von maximal 6682 Franken auf die Seite legen, um für das Alter oder für den Erwerb von Wohneigentum vorzusorgen. Im Kanton Glarus machen 6500 Personen resp. 30 Prozent aller Steuerpflichtigen von dieser Möglichkeit Gebrauch. Rund die Hälfte von ihnen macht den maximal möglichen Steuerabzug geltend. Es kann darüber spekuliert werden, ob sich die Bevölkerung dieses «Bausparen» nicht leisten kann oder ob schlicht kein Bedürfnis danach besteht. Mit Sicherheit kann aber gesagt werden, dass mit Blick auf die hohe Wohneigentumsquote nur eine Minderheit der Glarner Bevölkerung von einem JA profitiert. Aufgrund der heutigen Datenlage werden schätzungsweise 10 bis 15 Prozent der Steuerpflichtigen sich den maximalen Bausparabzug von 10 000 Franken pro Jahr leisten können oder wollen.

Die Initiative kostet. Wird die Vorlage im Juni angenommen, rechnet der Bund mit Steuerausfällen von zirca 275 Millionen Franken. Umgerechnet auf den Kanton Glarus müsste mit Steuerausfällen für Kanton und Gemeinden in der Höhe von 1,4 Millionen bis 2,7 Millionen Franken gerechnet werden. Genaue Schätzungen sind schwierig, weil unklar ist, wie viele Steuerpflichtige diesen Abzug geltend machen würden und in welcher Höhe.

Ich empfehle den Stimmbürgerinnen und Stimmbürger aus all diesen Gründen, am 17. Juni die Volksinitiative «Eigene vier Wände dank Bausparen» ein viertes Mal abzulehnen.