Das Verwaltungsgericht wies die 12 Beschwerden grossmehrheitlich ab und bestätigte damit das Vorgehen des Regierungsrates. Insbesondere stellte es fest, dass das Departement Bau und Umwelt das Ausführungsprojekt ohne vorgängigen Beschluss der Landsgemeinde ausarbeiten durfte und der Regierungsrat für die Genehmigung zuständig war. Auch wies das Verwaltungsgericht die anderen Rügen ab.
Sollte aber der Bund das Projekt nicht übernehmen und fielen deswegen Baukosten beim Kanton an, wäre ein vorangehender Finanzierungsbeschluss der Landsgemeinde notwendig. In diesem Nebenpunkt ergänzte das Verwaltungsgericht zutreffend den regierungsrätlichen Genehmigungsbeschluss mit dem Zusatz, dass die Genehmigung nur erteilt sei, sofern der Bund das Ausführungsprojekt übernähme und finanzierte (und hiess die Beschwerden in diesem Punkt gut). Dies hat auch der Regierungsrat stets so verstanden.
Es ist nun an den Beschwerdeführern, sich mit dem klaren Urteil des Verwaltungsgerichtes auseinanderzusetzen und die richtigen Schlüsse zu ziehen. Der Regierungsrat wird am eingeschlagenen Weg festhalten, um dem Umfahrungsprojekt für Land und Volk von Glarus – zusammen mit dem Bund – zum Erfolg zu verhelfen.
Talente aller Klassen



