Ausgleich der kalten Progression: Der Kanton passt Tarife und Abzüge an

Um die kalte Progression zu vermeiden, müssten die Tarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern jährlich angepasst werden. Der Regierungsrat genehmigt die Totalrevision der entsprechenden Verordnung und setzt sie per 1. Januar 2025 in Kraft.



Bei der kalten Progression wird eine Lohnerhöhung durch die Inflation «aufgefressen» • (Foto: Keystone-SDA)
Bei der kalten Progression wird eine Lohnerhöhung durch die Inflation «aufgefressen» • (Foto: Keystone-SDA)

Nach einer Gehaltserhöhung sind bei progressiven Steuertarifen mehr Steuern zu bezahlen. Während einer Inflation kann dies bei gleicher Kaufkraft zu einer schleichenden Steuererhöhung führen. Diese Steuermehrbelastung nennt sich kalte Progression. Durch den Ausgleich der kalten Progression wird diesem Umstand entgegengewirkt. Dies geschieht, indem die Tarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern jährlich an die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) angepasst werden. Diese gesetzlich vorgeschriebene automatische Anpassung stellt sicher, dass die Steuerpflichtigen bei gleichbleibender Kaufkraft keine teuerungsbedingte höhere Steuerbelastung zu tragen haben.

Die Teuerung zwischen dem 30. Juni 2023 und dem 30. Juni 2024 beträgt gemäss dem LIK 1,31 Prozent. Die Tarife und die Abzüge sind deshalb für das Steuerjahr 2025 erneut anzupassen. Dazu muss die Kantonale Verordnung über die kalte Progression (KVKP) totalrevidiert werden.

Finanzielle Auswirkungen

Der vorgesehene Ausgleich der kalten Progression bei den Kantons- und Gemeindesteuern führt zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 220 000 Franken beim Kanton (inkl. kantonale Bausteuer), rund 230 000 Franken bei den Gemeinden (inkl. Bausteuer Glarus Nord) und rund 15 000 Franken bei den Kirchgemeinden. Da beim Ausgleich der kalten Progression nur die Teuerung berücksichtigt wird, ergeben sich teuerungsbereinigt keine Mindereinnahmen.