Ausgleich der kalten Progression: Der Kanton passt Tarife und Abzüge an

Um die kalte Progression auszugleichen, müssten die Tarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern jährlich angepasst werden. Der Regierungsrat genehmigt die Revision der entsprechenden Verordnung und setzt sie per 1. Januar 2027 in Kraft.



Ausgleich der kalten Progression: Der Kanton passt Tarife und Abzüge an

Nach einer Gehaltserhöhung sind bei progressiven Steuertarifen mehr Steuern zu bezahlen. Das kann bei gleicher Kaufkraft zu einer schleichenden Steuererhöhung führen. Diese Steuermehrbelastung nennt sich kalte Progression. Durch den Ausgleich der kalten Progression wird diesem Umstand entgegengewirkt. Dies geschieht, indem die Tarife und Abzüge der Kantons- und Gemeindesteuern jährlich an die Entwicklung des Landesindexes der Konsumentenpreise (LIK) angepasst werden. Diese gesetzlich vorgeschriebene automatische Anpassung stellt sicher, dass die Steuerpflichtigen bei gleichbleibender Kaufkraft keine teuerungsbedingte höhere Steuerbelastung zu tragen haben.

Die Teuerung zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 30. Juni 2026 beträgt gemäss dem LIK 0,47 Prozent. Die Tarife und die Abzüge sind deshalb für das Steuerjahr 2027 anzupassen. Dazu muss die Kantonale Verordnung über die kalte Progression (KVKP) totalrevidiert werden.

Finanzielle Auswirkungen

Der vorgesehene Ausgleich der kalten Progression bei den Kantons- und Gemeindesteuern führt zu jährlichen Mindereinnahmen von rund 150 000 Franken beim Kanton (inkl. kantonale Bausteuer), rund 158 000 Franken bei den Gemeinden (inkl. Bausteuer Glarus Nord) und rund 10 000 Franken bei den Kirchgemeinden.