Ausländerstimmrecht in der katholischen Kirche

In der katholischen Kirche des Kantons Glarus sollen künftig auch Ausländerinnen und Ausländer stimmberechtigt sein. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Änderung der Verfassung des Verbandes der römisch-katholischen Kirchengemeinden zu genehmigen.



Ausländerstimmrecht in der katholischen Kirche (zvg)
Ausländerstimmrecht in der katholischen Kirche (zvg)

Der Verband der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Glarus will das Ausländerstimm- und Wahlrecht in allen Kirchgemeinden und auf kantonalkirchlicher Ebene einführen. Er hat an seinen Kirchgemeindeversammlungen vom Frühjahr 2025 der entsprechenden Verfassungsänderung zugestimmt. Gemäss Kantonsverfassung bedürfen die Verfassungen von öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften der Genehmigung des Landrates; diese wird erteilt, wenn nicht Bundesrecht oder kantonales Recht verletzt ist. Es ist nicht zu sehen, dass die getroffene Regelung bundes- oder kantonalrechtliche Vorgaben verletzten würde. Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Änderung der Verfassung des Verbandes der römisch-katholischen Kirchgemeinden des Kantons Glarus über die Einführung des Ausländerstimmrechts in kirchlichen Angelegenheiten zu genehmigen. Es obliegt dem Ausschuss des kantonalen katholischen Kirchenrates das Inkrafttreten zu bestimmen.