Dieser beabsichtigte auf der Autobahn A3, in Richtung Sargans zu fahren. Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Lenker nicht im Besitze des erforderlichen schweizerischen Führerausweises war. Zudem missachtete der Chauffeur die vorgeschriebene Ruhezeit. So lenkte der Fehlbare den 40-Tönner zwei Tage hintereinander mit einer Ruhezeit von lediglich knapp vier zusammenhängenden Stunden. Zudem fuhr er an 14-Stunden hintereinander mit einigen kurzen Pausen dazwischen. Diesbezüglich musste der Lenker ein grösseres Bussendepositum leisten. Weiter wird er mit einem zeitlichen Fahrverbot in der Schweiz rechnen müssen. Nachdem der Lenker ausgeruht war, konnte er seine Fahrt fortsetzen. Betreffend den fehlenden schweizerischen Führerschein wird ebenfalls der Vorgesetzte des Chauffeurs zur Anzeige gebracht.
