Ausnahmeregelungen für kantonale Mitarbeitende wegen Coronavirus

Regierungsratssitzung 17. März 2020 • Mit diversen Ausnahmeregelungen soll sichergestellt werden, dass die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung während der Corona-Pandemie den Betrieb aufrechterhalten können, ohne sich unnötig Gefahren auszusetzen.



Ausnahmeregelungen für kantonale Mitarbeitende wegen Coronavirus. • (Foto: Kanton Glarus)
Ausnahmeregelungen für kantonale Mitarbeitende wegen Coronavirus. • (Foto: Kanton Glarus)

Eine vom Regierungsrat eingesetzte Arbeitsgruppe erarbeitete ein Massnahmen-Paket für die betriebliche Vorbereitung auf die Corona-Pandemie.

Bereits umgesetzt wurde eine Fülle von Massnahmen:

  • Umfassende Information aller Vorgesetzten und Mitarbeitenden über die einzuhaltenden Verhaltens- und Hygieneregeln
  • Organisation von Desinfektionsmittel für den Publikumsverkehr in der öffentlichen Verwaltung
  • Einführung einer zentralen Übersicht über die krankheitsbedingten Absenzen beim Personaldienst
  • Definition der Schlüsselfunktionen und Ausstattung derselben mit Laptop für Teleheimarbeit (Homeoffice)

Eingeleitet wurden Massnahmen zur gegenseitigen Unterstützung und zur Optimierung des Ressourceneinsatzes: Aufgaben in Verwaltungseinheiten und Gesundheitsinstitutionen, die dringend zu erledigen sind und in der aktuellen Situation über zu wenig Ressourcen verfügen, sollen durch Mitarbeitende aus anderen Verwaltungseinheiten nach Möglichkeit unterstützt werden.

Schutzmassnahmen und angepasste Schalteröffnungszeiten

Für die Zeit der Coronavirus-Pandemie genehmigt der Regierungsrat verschiedene Massnahmen in Abweichung zur bestehenden Personalverordnung, unter anderem:

  • Die angestellten Personen haben pro Fall Anspruch auf bis zu fünf (anstatt drei) Tage bezahlten Urlaub bei Krankheit eigener Kinder oder bei Krankheit pflegebedürftiger Familienmitglieder, wenn die Hilfeleistung nicht von einer anderen Person wahrgenommen werden kann
  • Die Verwaltungseinheiten passen ihre Erreichbarkeit vor Ort (Schalteröffnungszeiten) ab Mittwoch, 18. März 2020, wie folgt an: 
    • Verwaltungseinheiten, bei denen eine persönliche Erreichbarkeit für die Erledigung von Verwaltungsleistungen nicht notwendig ist, bleiben für die Öffentlichkeit geschlossen
    • Verwaltungseinheiten, bei denen eine persönliche Erreichbarkeit für die Erledigung von Verwaltungsleistungen notwendig ist, sind für die Öffentlichkeit nur nach vorgängiger telefonischer, schriftlicher oder elektronischer Terminvereinbarung geöffnet
    • Die telefonische Erreichbarkeit ist grundsätzlich von 08.00 bis 12.00 Uhr zu gewährleisten.
    • Neue Schalteröffnungszeiten werden noch kommuniziert.
    • Die Kantonspolizei sieht vorläufig keine Einschränkungen vor und ist weiterhin im üblichen Umfang zu erreichen.
  • Für Dienstfahrten sind nach Möglichkeit private Motorfahrzeuge zu benützen.
  • Mitarbeitende, die zur Gruppe der besonders gefährdeten Personen gehören und sich bei ihren Vorgesetzten gemeldet haben, bleiben ab Mittwoch, 18. März 2020, zu Hause. Soweit möglich arbeiten sie von zu Hause aus. Darüber hinaus erhalten sie bezahlten Urlaub.
  • Nach Absprache mit dem Personaldienst: Mitarbeitende, die im gleichen Haushalt mit gefährdeten Personen leben, können gegen Vorlage eines ärztlichen Attests zur gefährdeten Person zu Hause bleiben.
  • Generelle Anordnung zum Abbau von Mehrstunden, Reduktion Präsenzzeit und Ferienbezug ausser bei Verwaltungseinheiten, die dringende Arbeiten zu erledigen haben.
  • Regierungsratsanträge und Protokollauszüge der Beschlüsse des Regierungsrates sind ab sofort nur noch elektronisch zu versenden.