Ausschaffungshaft: Vereinbarung mit Kanton Zürich angepasst

Ausländerinnen und Ausländer, die im Kanton Glarus in Administrativhaft zum Vollzug eines Weg- oder Ausweisentscheids kommen, werden im Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft am Flughafen Zürich untergebracht. Eine entsprechende Vereinbarung wird nun angepasst.



Das Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft in Zürich vollzieht Zwangsmassnahmen gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz • (Foto: Kanton Zürich)
Das Zentrum für ausländerrechtliche Administrativhaft in Zürich vollzieht Zwangsmassnahmen gemäss Ausländer- und Integrationsgesetz • (Foto: Kanton Zürich)

Der Kanton Glarus trat zusammen mit dem Kanton Schaffhausen im Jahr 2022 einer Vereinbarung mit dem Kanton Zürich bei, welche die Belegung von drei Vollzugsplätzen im Zentrum für Ausländerrechtliche Administrativhaft (ZAA) regelt. Die Ausschaffungshaft sichert den Vollzug eines Weg- oder Ausweisungsentscheids. Die Vereinbarung wird angepasst, weil die Kostgelder ab 1. Januar 2025 von 285 auf 370 Franken pro Vollzugsplatz und Tag angehoben werden. In der Spezialabteilung steigen die Kostengelder von 325 auf 420 Franken pro Vollzugsplatz und Tag. Anpassungen erfolgen auch bei den Aufnahmezeiten und bei der Durchführung von Videokonferenzen.