Ausschreibung Atelier Zentralschweiz

Dank freundeidgenössischem Entgegenkommen der Trägerkantone Zug, Luzern, Schwyz und Nidwalden kann der Kanton Glarus alle drei Jahre einer oder einem Glarner Kunstschaffenden einen viermonatigen Aufenthalt im Zentralschweizer Atelier in Berlin ermöglichen. Im September 2011 läuft die Ausschreibung für die Belegung des Berliner Wohnateliers im Jahr 2013.



Ein viermonatiger Aufenthalt im Zentralschweizer Atelier in Berlin.
Ein viermonatiger Aufenthalt im Zentralschweizer Atelier in Berlin.

Wie jedes Jahr können sich Kunstschaffende um einen Aufenthalt im Ausland bewerben. Die Wohnateliers in Berlin und New York sind mittlerweile seit mehr als zehn Jahren sehr beliebt.

Die Ausschreibung für die Belegung im Jahr 2013 läuft für die drei Ateliers gleichzeitig. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 12. Oktober 2011. Die Ausschreibung gilt für professionelle Kunstschaffende aller Sparten, die seit mindestens drei Jahren in einem der oben erwähnten Kantone wohnen oder zu einem früheren Zeitpunkt mindestens zehn Jahre dort Wohnsitz hatten. Bedingung ist zudem ein qualitativ hochstehendes Schaffen, künstlerisches Potenzial und eine überzeugende Motivation. Geschäftsstelle für das Zuger Atelier in Berlin sowie für das Zentralschweizer Atelier in New York ist das Amt für Kultur des Kantons Zug, für das Zentralschweizer Atelier in Berlin das Amt für Kultur des Kantons Nidwalden. Teilnahmebedingungen, Bewerbungsunterlagen und zusätzliche Informationen können ab Ende August heruntergeladen werden unter www.zug.ch/kultur oder unter www.kultur.nw.ch.