Der Förderbeitrag soll für eine gewisse Zeit den Erwerbsdruck von Kulturschaffenden reduzieren, damit sie gezielt an einem bestimmten Projekt arbeiten oder ihre schöpferischen Fähigkeiten vertiefen und weiterbilden können. Der Beitrag soll einerseits kulturelles Schaffen und das Entstehen neuer Werke fördern. Anderseits soll er Kulturschaffende, deren bisherige Arbeit eine besondere Begabung und überzeugende Qualität aufweist, bei der weiteren Entfaltung ihrer kreativen Möglichkeiten und Vorstellungen unterstützen. Als Förderbeitrag kann der Regierungsrat jährlich einen Beitrag von maximal 25 000 Franken vergeben.
Voraussetzungen und Bestimmungen
Für den Förderbeitrag können sich Kulturschaffende bewerben, die einen engen Bezug zum Kanton Glarus haben (z.B. Glarner Bürger sind, seit fünf Jahren im Kanton Glarus gesetzlichen Wohnsitz haben, zu einem früheren Zeitpunkt mehrere Jahre im Kanton gewohnt haben) und in einem der folgenden Bereiche bereits professionelle Leistungen erbracht haben: wissenschaftliche Forschung, bildende und angewandte Kunst, Literatur, Musik, darstellende Künste, Film, Foto oder Video.
Ausschreibung und Termin
- Personalien; Angabe des Kantonsbürgerrechts bzw. Dauer des Wohnsitzes im Kanton
- Ausbildung; kurze Dokumentation des bisherigen künstlerischen Schaffens; gegebenenfalls bisherige Werkbeiträge und Preise
- Beschrieb und Budget des Projektes, für dessen Realisierung um einen Förderbeitrag ersucht wird
- Eingabetermin: 18. Oktober 2022
Das Dossier einreichen an:
Departement Bildung und Kultur
Fachstelle Kulturförderung
Gerichtshausstrasse 25
8750 Glarus
Die Begutachtung der eingereichten