Ausserordentliche Gemeindeversammlung Glarus Nord

Die glp Glarus Nord fordert einen verstärkten Einbezug der Bevölkerung in den politischen Prozess, unterstützt die zusätzlichen Kompetenzen der Schulkommission und will die Finanzkompetenzen der Grösse der Gemeinde anpassen.



Die glp Glarus Nord fordert einen verstärkten Einbezug der Bevölkerung in den politischen Prozess.
Die glp Glarus Nord fordert einen verstärkten Einbezug der Bevölkerung in den politischen Prozess.

Die Diskussionen im Vorfeld der Abschaffung des Parlaments haben gezeigt, dass die Bevölkerung vermehrt und direkt in die Gemeindeentwicklung miteinbezogen werden will. Die unveränderte Formulierung im Bulletin zur Gemeindeversammlung zeigt, dass der Gemeinderat dieses Anliegen nicht aufgegriffen hat und auf die gleiche Weise weiterfahren will. In anderen grösseren Gemeinden (wie zum Beispiel Glarus oder Rapperswil-Jona) werden Vorhaben in einem Forum oder während öffentlichen Themen-Treffen besprochen, um früh den Kontakt mit der Bevölkerung zu suchen. Ein Gremium in dieser Art, um den Informationsfluss in der Gemeinde sicherzustellen und die Bevölkerung bestmöglich in die verschiedenen Entscheidungsprozesse miteinzubeziehen, benötigen wir auch in Glarus Nord.

Die Schulkommission ist ein bewährtes Organ und beschäftigt sich mit dem Thema Schule auf strategischer Ebene. Aufgrund ihrer breiten Akzeptanz in der Bevölkerung ist die Schulkommission die richtige Behörde, um auch in schwierigen oder umstrittenen Themen für eine nachhaltige Entwicklung der Bildung zu sorgen. Die zusätzlichen Kompetenzen, weg vom Gemeinderat hin zur Schulkommission, befürworten wir deshalb.

Damit eine Gemeinde effizient arbeiten kann, braucht sie auch einen gewissen Spielraum. Finanzgeschäfte schon ab einem Volumen von 250 000 Franken der Gemeindeversammlung vorzulegen, befürworten wir nicht. Mit einem Budget von 60 Millionen Franken hat die Gemeinde Glarus Nord eine Grösse, wo es im Sinne der effizienten Führung der Gemeinde hinderlich wäre, wenn jedes Geschäft grösser als 250 000 Franken der Gemeindeversammlung unterbreitet werden muss. Die glp befürwortet daher, die Grenze bei 500 000 Franken zu setzen. Wichtige Geschäfte werden somit immer noch der Gemeindeversammlung vorgelegt, alle kleineren Geschäfte sind Sache des Gemeinderats.