Ausserordentliche Landsgemeinde am 25. November 2007

An seiner heutigen Sitzung setzte der Regierungsrat den Termin für die ausserordentliche Landsgemeinde auf Sonntag, den 25. November fest. Verschiebungsdatum wäre Sonntag. 2. Dezember. Zudem bewilligte er zu deren Durchführung einen Nachtragskredit von 155.000 Franken zulasten der laufenden Rechnung 2007.



Am 25. November wieder: Die ausserordentliche Landsgemeinde findet statt (Bild: ehuber)
Am 25. November wieder: Die ausserordentliche Landsgemeinde findet statt (Bild: ehuber)

Am vergangenen Samstag hat das Komitee für ein demokratisches, faires und effizientes Glarnerland insgesamt 2.279 beglaubigte Unterschriften bei der Glarner Staatskanzlei deponiert. Die Initiative verlangt, dass der Beschluss der Landsgemeinde 2006 zur Schaffung von drei Einheitsgemeinden (§ 13) rückgängig zu machen sei. Nachdem das Begehren für eine ausserordentlichen Landsgemeinde zustande gekommen ist, sind von der Regierung folgende Daten festgelegt worden.


Ausserordentlichen Landsgemeinde


Die ausserordentliche Landsgemeinde wird am Sonntag, 25. November 2007 durchgeführt. Als Verschiebungsdatum ist der darauffolgende Sonntag, 2. Dezember vorgesehen. Für die Durchführung hat der Regierungsrat an der heutigen Sitzung einen Nachtragskredit von 155.000 Franken zulasten der laufenden Rechnung 2007 bewilligt.


Weiteres Vorgehen


Zu dieser ausserordentlichen Landsgemeinde finden am 10. und 24. Oktober jeweils Beratungen im Landrat statt. Diese beiden Termine stehen allerdings unter dem Vorbehalt der Termingestaltung durch den Landrat. Wie bei jedem Geschäft, das an die Landgemeinde gelangt, muss der Landrat in einer ersten und einer zweiten Lesung darüber befinden. Der Terminplan der Regierung sieht weiter vor, dass die Verteilung des Memorials an die Stimmbürger bis zum 9. November erfolgt.


„GL2011“ wird planmässig fortgesetzt


In diesem Zusammenhang betont der Regierungsrat, dass das Projekt Gemeindestrukturreform „GL2011“ planmässig fortgesetzt wird. Nach wie vor sei der Landsgemeindeentscheid von 2006 zur Schaffung von drei Gemeinden gültig. Die ausserordentlichen Landsgemeinde vom 25. November 2007 wird über die Bestätigung oder Aufhebung dieses Entscheides, bzw. der diesen zugrunde liegenden Vertragsbestimmungen zu befinden haben.