Ausserordentliche Staatsanwältin: Anstellung wird verlängert

Der Regierungsrat verlängert das Mandat einer ausserordentlichen Staatsanwältin um ein Jahr. Damit soll die Geschäftslast bei der Staats- und Jugendanwaltschaft weiter verringert werden.



Mandatsverlängerung (zvg)
Mandatsverlängerung (zvg)

Aufgrund der grossen Geschäftslast bei der Staats- und Jugendanwaltschaft wurden im Verlaufe des vergangenen Jahres zwei ausserordentliche Staatsanwältinnen zusätzlich gewählt. Dank dieser personellen Verstärkung konnten im vergangenen Jahr die Pendenzen reduziert und die Verfahrensdauern verkürzt werden. Zur Gewährleistung der gesetzlichen Vorgaben soll diese positive Entwicklung bei der Anzahl hängiger Verfahren fortgesetzt werden. Der Regierungsrat wählt daher Christina Mäder befristet für ein weiteres Jahr als ausserordentliche Staatsanwältin.