Der Regierungsrat bestimmt Bettina Groth von der Staatsanwaltschaft I in Zürich als ausserordentliche Staatsanwältin für die Untersuchung eines Schusswaffeneinsatzes der Glarner Kantonspolizei vom 7. Mai 2022 (Medienmitteilung).
Gegen die Mitarbeitenden der Kantonspolizei, welche ihre Dienstwaffen einsetzten, wurde durch die Staats- und Jugendanwaltschaft eine Strafuntersuchung eröffnet. Die Untersuchung soll den Hergang des Vorfalls sowie eine mögliche strafrechtliche Verantwortung der Beteiligten klären. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, wird eine ausserordentliche Staatsanwältin damit betraut.