Ausserordentliche Staatsanwältin untersucht Schusswaffeneinsatz der Polizei

Der Regierungsrat setzt eine ausserordentliche Staatsanwältin zur Untersuchung eines Schusswaffenseinsatzes der Kantonspolizei ein.



Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)
Mitteilung vom Glarner Regierungsrat (zvg)

Der Regierungsrat bestimmt Bettina Groth von der Staatsanwaltschaft I in Zürich als ausserordentliche Staatsanwältin für die Untersuchung eines Schusswaffeneinsatzes der Glarner Kantonspolizei vom 7. Mai 2022 (Medienmitteilung). 

Gegen die Mitarbeitenden der Kantonspolizei, welche ihre Dienstwaffen einsetzten, wurde durch die Staats- und Jugendanwaltschaft eine Strafuntersuchung eröffnet. Die Untersuchung soll den Hergang des Vorfalls sowie eine mögliche strafrechtliche Verantwortung der Beteiligten klären. Um Interessenskonflikte zu vermeiden, wird eine ausserordentliche Staatsanwältin damit betraut.