Auswirkungen der Gefahrenkarte auf die Betroffenen der Rutschung Wagenrunse

Die ereignisbezogene Gefahrenkarte hat vielfältige Auswirkungen für die Betroffenen der Rutschung Wagenrunse. Der Gemeinderat hat in einem Grundsatzentscheid festgelegt, für die Liegenschaften des Gefahrengebietes Rot ein dauerhaftes Nutzungs- und Betretungsverbot auszusprechen. Für die Betroffenen der Sperrzonen gelten unterschiedliche Rückkehrhorizonte. Zudem bereitet der Gemeinderat den Erlass einer Planungszone vor. Alle Entscheide beziehen sich auf den Stand heute und können im Verlaufe der weiteren Arbeiten noch angepasst werden.



Maurus Frei, Kantonale Fachstelle Wald und Naturgefahren erklärt die ereignisbezogene Gefahrenkarte. (rechts) Im Bild (links) Gemeindepräsident von Glarus Süd, Hans-Rudolf Forrer (Bilder e.huber)
Maurus Frei, Kantonale Fachstelle Wald und Naturgefahren erklärt die ereignisbezogene Gefahrenkarte. (rechts) Im Bild (links) Gemeindepräsident von Glarus Süd, Hans-Rudolf Forrer (Bilder e.huber)

Der Kanton Glarus hat am 1. Dezember 2023 die Gefahrenkarte verabschiedet. An einer ausserordentlichen Gemeinderatssitzung vom 11. Dezember 2023 hat der Gemeinderat Glarus Süd die daraus abzuleitenden Konsequenzen diskutiert und Grundsatzentscheide gefällt.

Gefahrengebiet Rot

Das Gefahrengebiet Rot weist aufgrund der ereignisbezogenen Gefahrenkarte und des darauf fussenden Risikoberichtes eine sehr hohe Gefährdung aus. In diesem Gebiet herrscht unmittelbare Gefahr für Leib und Leben.
Juristisch ausgedrückt, übersteigt das individuelle Todesfallrisiko in diesem Gebiet den gesellschaftlich akzeptierten Grenzwert zum Teil massiv. Der Gemeinderat ist deshalb zur Handlung verpflichtet.

In einem Grundsatzentscheid hat der Gemeinderat festgelegt, für das Gefahrengebiet Rot dauerhafte Nutzungs- und Betretungsverbote mit Abbruchverfügungen zu erlassen. Das heisst, dass Gebäude in diesem Gebiet – Stand heute – abgebrochen werden müssen. Selbstverständlich ist die Umsetzung dieses Entscheides an rechtliche Vorgaben gebunden. Dazu gehört insbesondere, dass die betroffenen Grundeigentümer vor dem Erlass der entsprechenden Verfügungen von einer Delegation des Gemeinderats angehört werden. Die betroffenen Personen werden noch im Dezember telefonisch informiert und zu Gesprächen eingeladen. Diese Gespräche sind für Mitte Januar 2024 geplant. Im Anschluss daran wird der Gemeinderat über die definitiven Verfügungen in Sachen Nutzungs- und Betretungsverbote mit Abbruchverfügungen entscheiden. Der Versand der Verfügungen wird Ende Januar erfolgen.
Anschliessend beginnt die Rechtsmittelfrist von 30 Tagen zu laufen.

Sperrzonen

Die ereignisbezogene Gefahrenkarte des Kantons Glarus ist nicht in allen Teilen kongruent mit der Sperrzonenkarte der Gemeinde Glarus Süd. Das hängt damit zusammen, dass für die Berechtigung oder das Verbot die Sperrzonen zu betreten, zahlreiche Naturgefahrenkriterien berücksichtigt werden müssen, die in der Gefahrenkarte nicht abgebildet werden können. Die Sperrzonenkarte wird dieser Medienmitteilung angefügt. Die zeitlichen Horizonte für eine Rückkehr in die verschiedenen Sperrzonen ist von verschiedenen Faktoren abhängig, zeichnen sich Stand heute aber wie folgt ab:

Sperrzone grün, Teil unterhalb der Plattenaustrasse in ca. 5 bis 6 Monaten
Sperrzone grün, Teil oberhalb der Plattenaustrasse in ca. 7 bis 8 Monaten
Sperrzone rot am Rand in Richtung Elm und in Richtung Linthal in ca. 1 Jahr.

Planungszone

Zusätzlich plant der Gemeinderat den Erlass einer Planungszone über die Gefahrengebiete der Wagenrunse. Eine Planungszone ist eine raumplanungsrechtliche Massnahme, welche verhindert, dass Widersprüche zur übergeordneten Planung entstehen können. Sie ist notwendig, weil ein Grossteil der Liegenschaften gemäss rechtskräftigem Nutzungsplan einer Bauzone zugeordnet ist. Aufgrund der überarbeiteten Gefahrenkarte sind indessen Auszonungen oder Einschränkungen zu prüfen. Daher darf in einer Planungszone nichts unternommen werden, was die kommende Planung erschweren könnte. Insbesondere kann die Behandlung von Baugesuchen sistiert werden. Über den Erlass einer Planungszone wird der Gemeinderat Glarus Süd voraussichtlich am 25. Januar 2024 entscheiden und die entsprechenden Verfügungen Ende Januar 2024 versenden. Dann beginnt die Rechtsmittelfrist von 30 Tagen zu laufen. Die Rechtsmittelinstanz ist das Departement Bau und Umwelt (DBU).

Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die Entscheide individuelle Härten zur Folge haben. Er wird alles daransetzen, dass diese so gering wie möglich ausfallen. Zudem ruft er die Bevölkerung auf, sich rege am Spendenmarathon vom Mittwoch, 20. Dezember 2023, zu beteiligen, damit genug Spenden für individuelle Hilfsleistungen zusammenkommen.