«Automatische Baubewilligung» verstösst gegen Bundesrecht

Die Landratsfraktion der FDP forderte in einem Postulat die Prüfung einer automatischen Baubewilligung bei Meldeverfahren. Die Umsetzung würde gegen Bundesrecht verstossen, wie der Regierungsrat in seiner Stellungnahme schreibt. Er beantragt dem Landrat deshalb, das Postulat als erfüllt abzuschreiben.



Eine automatische Baubewilligung bei Meldeverfahren ist nicht möglich, weil sie gegen Bundesrecht verstossen würde • (Foto: Keystone-SDA)
Eine automatische Baubewilligung bei Meldeverfahren ist nicht möglich, weil sie gegen Bundesrecht verstossen würde • (Foto: Keystone-SDA)

Ende Juni 2023 reichte die FDP-Fraktion das Postulat «Automatische Baubewilligung bei Meldeverfahren» ein. Darin wird die Prüfung einer vereinfachten Regulierung bei Baubewilligungen im Meldeverfahren verlangt. Demnach würde die Baubewilligung nach Ablauf von Fristen automatisch gelten, wenn die Behörde in dieser Zeit keine Einwendung macht. Ein solches Vetorecht kann nicht angewendet werden. Dies macht der Regierungsrat in seiner Stellungnahme klar. Ein Meldeverfahren im Sinne eines vereinfachten Baubewilligungsverfahrens, welches eine automatisierte Baubewilligung mit Vetorecht beinhaltet, würde gegen das geltende Raumplanungsgesetz (RPG) verstossen und wäre somit bundesrechtswidrig. Denn das RPG schreibt eine Baubewilligungspflicht zwingend vor.

Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, das Postulat als mit der Stellungnahme erfüllt abzuschreiben. Das Postulat und die Stellungnahme des Regierungsrates im Wortlaut sind in der Geschäftsdatenbank des Landrates publiziert.