Zwei geplante Änderungen in den Zielsetzungen und den Schlussbestimmungen der Axpo-Eignerstrategie haben für den Kanton Glarus keine direkten Auswirkungen, doch werden die Interessen des Kantons Glarus dadurch besser berücksichtigt.
Der ganze oder teilweise Verkauf von Wasserkraftwerken oder Vertriebsnetzen ist nur möglich, wenn das Eigentum direkt oder indirekt bei der öffentlichen Hand verbleibt. Dies träfe zum Beispiel beim Verkauf der Kraftwerke Fätschbach oder Löntsch, der Mittelspannungsnetze oder des Unterwerkes im Riet bei Niederurnen zu. Ein Verkauf von Anteilen der Kraftwerke Linth-Limmern ist aufgrund des Gründungsvertrages von 1957 ohnehin nur mit Zustimmung des Kantons Glarus möglich.
Alle Eigner, welche dem neuen Vertragswerk schon zugestimmt haben, müssen sich zu diesen zwei punktuellen Änderungen in der Eignerstrategie äussern.