Bauverordnung in erster Lesung verabschiedet

Nachdem der Glarner Landrat die Bauverordnung im Dezember zurückgewiesen hat, wurde sie nun an der Landratssitzung von gestern Mittwoch in erster Lesung verabschiedet.



Landrat Hans-Peter Spälti stellt einen Antrag zur Bauverordnung
Landrat Hans-Peter Spälti stellt einen Antrag zur Bauverordnung

Allerdings gaben einzelne Artikel wiederum viel zu reden. Ständerat This Jenny fand die Erwähnung einer Ausnützungsziffer nicht notwendig, stellte aber keinen Antrag. Nachdem Fragen über die rechtlichen Grundlagen zur Schaffung einer Gestaltungskommission auftauchten, erklärte Landammann Röbi Marti diese Frage zuhanden der zweiten Lesung nochmals abzuklären. Angenommen wurde ein Antrag von Hansjörg Marti, der eine Ausweitung der Rollstuhlgängigkeit ablehnte. Ein Antrag von Peter Rothlin auf eine Erhöhung von vier auf sechs Wohneinheiten fand dagegen keine Mehrheit. Auch der Antrag von Peter Zentner, der im Namen der FDP die vollständige Streichung eines Artikels über Aufzugsanlagen verlangte, wurde abgelehnt. Mit nur einer Stimme verwarf der Rat auch einen Änderungsantrag von Hans-Peter Spälti betreffend umweltbelastenden Anlagen. Die Bauverordnung kommt nun noch in eine zweite Lesung.

Zu Beginn der Mittwochsitzung hatte der Glarner Landrat diskussionslos einen Memorialsantrag betreffend einer Änderung von Artikel 13 des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen an der Urne für zulässig und erheblich erklärt. Der Rat genehmigte zudem eine Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung sowie eine Änderung der Verordnung zum Gesetz über die Besteuerung der Wasserfahrzeuge.