Als Folge eines Bundesgerichtsentscheides muss die Bauverordnung des Kantons Glarus angepasst werden (siehe Medienmitteilung zur Vernehmlassung vom 24. März 2021). Die Freigrenze für eine Mehrwertabgabe soll von den vom Landrat beschlossenen 50 000 Franken auf die vom Regierungsrat ursprünglich vorgeschlagenen und bundesrechtskonformen 30 000 Franken gesenkt werden.
In der Vernehmlassung stimmten alle Teilnehmer dem Änderungsvorschlag zu. Die FDP hält dafür, dass bei hohem Erhebungsaufwand auch eine Freigrenze von 50 000 Franken bundesrechtskonform sein könne.