Bauzonendimensionierung: Zwei von drei Gemeinden erfüllen die Vorgaben

Der Bund verlangte mit der Genehmigung des Kantonalen Richtplans die Berechnung der Bauzonendimensionierung. Diese liegt nun vor. Zwei Gemeinden erfüllen die Vorgaben, Glarus Süd muss im Rahmen der Nutzungsplanung die Bauzonen weiter redimensionieren.



Mitteilung Departement Bau und Umwelt (zvg)
Mitteilung Departement Bau und Umwelt (zvg)

Der Bundesrat hat am 3. Dezember 2021 die Gesamtüberarbeitung des kantonalen Richtplans genehmigt. Die Genehmigung ist mit Änderungen und Aufträgen verbunden, die insbesondere das Kapitel Siedlung mit der Bauzonendimensionierung betreffen. Der kantonale Richtplan definiert, wie die Entwicklung auf die drei Gemeinden verteilt wird. Der Bund verlangt, dass die Auslastung der Bauzonen mindestens 100 Prozent entspricht. Das bedeutet, dass die Bauzonen des Kantons Glarus nur so gross sein dürfen wie der Bedarf in den nächsten 15 Jahren. Das Departement Bau und Umwelt hat die Berechnung der Bauzonendimensionierung auf der Grundlage der Bevölkerungs- und Beschäftigtenprognosen des Bundesamtes für Statistik durchgeführt. Gesamthaft rechnet der Kanton bis 2035 mit einem Bevölkerungswachstum von knapp 5000 Personen (+12%).

Aktueller Überbauungsstand

Massgebend für die Bemessung des Bauzonenbedarfs sind die Wohn-, Misch- und Kernzonen (WMK), da sie den Grossteil der Bauzonenfläche für die Einwohner und die Beschäftigten abdecken. Für alle Gemeinden liegt der aktuelle Überbauungsstand der WMK vor, welcher durch die Gemeinden 2022–2023 auf der Grundlage einer neuen kantonalen Wegleitung einheitlich erhoben wurde.

Berechnung der kantonalen Auslastung

Der Kanton Glarus hat gestützt auf das Berechnungstool des Bundes die Kapazität und Auslastung aller Wohn-, Misch- und Kernzonen berechnet. Mit der bereits genehmigten Nutzungsplanung in Glarus, der aktuellen Revision der Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Nord und der geplanten Revision der Gemeinde Glarus Süd wird die gesamtkantonale Auslastung die geforderten 100 Prozent erreichen.

Bemessung des kommunalen Bauzonenbedarfs

Nebst der kantonalen Auslastung muss auch die Bauzonendimensionierung pro Gemeinde den Vorgaben des kantonalen Richtplans entsprechen. Pro Gemeinde ist eine Auslastung von mindestens 95 Prozent vorgeschrieben. Die Gemeinde Glarus erfüllt diese Vorgabe. Die Gemeinde Glarus Nord wird mit der aktuellen Revision der Nutzungsplanung und den vorgenommenen Reduktionen der Bauzonen die Anforderung ebenfalls erfüllen. Die Gemeinde Glarus Süd muss im Rahmen ihrer laufenden Nutzungsplanungsrevision die Bauzonen weiter redimensionieren, um die geforderte Mindestauslastung von 95 Prozent zu erreichen. Der Kanton ist diesbezüglich mit der Glarus Süd im engen Austausch. Die Gemeinde Glarus Süd wird diese Aufgabe nun an die Hand nehmen und der Kanton wird bei der Genehmigung der Nutzungsplanung die Erfüllung dieser Mindestauslastung von 95 Prozent überprüfen.