Für die BDP stehen bei den Nominationen die fachlichen Aspekte im Vordergrund, Fachwissen kommt vor der Partei. Verwaltungsgerichts- und Kantonsgerichtspräsidium haben überdies in jeder Hinsicht unabhängig zu sein und sind dem Recht und nicht der Politik verpflichtet.
Die Anhörungen führten beim Verwaltungsgerichtspräsidium zu einem klaren Ergebnis. Dr. Markus Heer verfügt von allen Kandidierenden über das breiteste Fachwissen; er dissertierte über ein verwaltungsrechtliches Thema, war Assistent an der Uni Zürich bei den anerkannten Verwaltungsrechtlern Prof. Walter Haller und Prof. Helen Keel und ist seit 2008 Lehrbeauftragter für öffentliches Recht an der Uni Zürich. Er ist Inhaber des Anwaltpatents des Kantons Zürich. Markus Heer ist seit 2006 als Gerichtsschreiber am Verwaltungsgericht des Kantons Zürich tätig, seit April 2009 in leitender Funktion. Er ist zudem im Kanton Glarus geboren, hier wohnhaft und verwurzelt. Die BDP unterstützt daher die Nomination von Dr. Markus Heer als neuen Verwaltungsgerichtspräsidenten.
Beim Kantonsgerichtspräsidium beschloss die BDP Stimmfreigabe. Beide Kandierende sind fachlich ausgewiesen und aus Sicht der BDP wählbar.
