Dabei wurde die Mehrzahl der Fragen, welche das Geschäft direkt betreffen, den Organen der Glarner Kantonalbank (GLKB) unterbreitet. Die entsprechenden Antworten leitet der Regierungsrat unverändert weiter. Deshalb sei Im Detail auf diese Antworten verwiesen.
Haltung des Regierungsrates
Der Regierungsrat wurde mehrmals aufgefordert, das geplante Geschäft zu stoppen. Dafür ist er weder fachlich noch rechtlich kompetent. Die Verantwortung für die Strategie der GLKB und deren Umsetzung liegt einzig bei den Bankorganen, also dem Bankrat (Art. 15 Kantonalbankgesetz) und der Geschäftsleitung (Art. 19 Kantonalbankgesetz). Der Regierungsrat ist nicht mehr im Bankrat vertreten. Auf eine explizite Vertretung des Regierungsrates wurde 2003 bei der Totalrevision des Kantonalbankgesetzes verzichtet. Artikel 23 Kantonalbankgesetz benennt den Landrat als oberstes Aufsichtsorgan der GLKB. Der Regierungsrat wird am Rande erwähnt. Er hat einzig die Kompetenz, dem Landrat einen Vorschlag auf Verwendung des Jahresgewinnes zu unterbreiten. Die Beantwortung der beiden Interpellationen erfolgt vor diesem Hintergrund. Da der Regierungsrat keinerlei Befugnisse hat, ist er für gewisse Fragen der falsche Ansprechpartner.
Keine Zustimmung seitens der Regierung
Der Regierungsrat stimmte der Übernahme der Bank Linth durch die GLKB nie zu, wie dies verschiedentlich Äusserungen seitens der Verantwortlichen der Bank suggerierten. Eine Delegation des Regierungsrates wurde erstmals am 27. Oktober 2006 von den Vertretern der GLKB innerhalb einer kurzen Präsentation orientiert. Der Regierungsrat äusserte sich innerhalb der kurzen Frist – es standen drei Arbeitstage zur Verfügung – wie folgt: -
- Aufgrund der ausgeteilten Unterlagen, der mündlichen Informationen und der sehr kurzen Abklärungszeit können wir nicht beurteilen, inwieweit der GLKB durch das Geschäft besondere Risiken oder Chancen erwachsen. -
- Die Abschätzung, was die Transaktion mit Blick auf den volkswirtschaftlichen Leistungsauftrag als Grundlage der Existenzberechtigung für die GLKB bedeutet, ist in der kurzen Zeit sehr schwer vorzunehmen. -
- Die Überlegungen zu den Auswirkungen hinsichtlich Staatsgarantie müssten zugunsten einer Stellungnahme wesentlich fundierter gemacht werden können; zumal aufgrund der vorliegenden Informationen nicht auszuschliessen ist, dass die geplante Transaktion zumindest indirekt Auswirkungen auf die Bankgarantie haben könnte.
An dieser Stellungnahme hielt und hält der Regierungsrat fest. Rechtlich und politisch tragen die Organe der GLKB für dieses Geschäft die Verantwortung.
Anerkennung der Bemühungen derr GLKB
Der Regierungsrat anerkennt ausdrücklich die Bemühungen der GLKB, sich im schwierigen Bankenumfeld zu behaupten. Dazu gehört das Eingehen von Kooperationen oder allenfalls die Übernahme eines Konkurrenten. Er erwartet jedoch, dass bei solchen Aktionen, insbesondere bei einem Übernahmekampf, das staatseigene Institut GLKB die Auswirkungen seines Handelns auf das Image des Kantons berücksichtigt; die zum Teil persönlich gefärbte Presse- und Informationskampagne wirkt sich – bei aller Wertschätzung für die Bankorgane – sicher nicht positiv auf das Image des Kantons aus.
Der Regierungsrat erwartet, dass die Organe der GLKB die ihnen zugewiesene Rolle wahrnehmen. Der Bankpräsident trat bei der Vertretung dieses Geschäfts praktisch nicht in Erscheinung, was nicht der Rolle entspricht, die ihm das Gesetz überträgt.
